Politik
Maskenpflicht in der Fußgängerzone von Sterzing
07.08.2020
Seit heute (7. August) gilt in der Fußgängerzone von Sterzing die Maskenpflicht bzw. der Mund- und Nasenschutz.
Bürgermeister Fritz Karl Messner hat die entsprechende Verordnung unterzeichnet und die Stadtpolizei sowie weitere Ordnungskräfte mit der Durchführung betraut.
Nachdem in den vergangenen Tagen große Menschenmengen durch die Fußgängerzone von Sterzing drängten und die Abstandsregelung von einem Meter so nur schwer einzuhalten ist, wurde die Maskenpflicht eingeführt; sie gilt ab sofort und bis auf Widerruf.
In den Straßencafés und gastronomischen Betrieben gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Abstandsregel.