Politik
Neue Vorgaben zum Schutz vor Corona
17.10.2020
Wie angekündigt, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher angesichts der hohen Zahl an Infizierten mit dem Coronavirus gestern (16. Oktober) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 45 unterzeichnet. Diese Verordnung gilt ab Montag, 19. Oktober und bis Montag, 30. November für ganz Südtirol. In den Orten Sexten und Welsberg-Taisten gelten bis Ende Oktober noch zusätzlich strengere Vorgaben.
In der Verordnung werden die bisher gültigen Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus wie das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei Abständen unter einem Meter nochmals bestätigt. Zudem enthält die neue Verordnung eine Reihe von Vorgaben, die der Verbreitung des Coronvirus entgegenwirken sollen und besonders die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen und Kontaktsport betreffen.
Feiern mit über 30 Personen nicht mehr erlaubt
So sind im Anschluss an zivile und religiöse Zeremonien wie Beerdigungen, Taufen oder Hochzeiten alle Feierlichkeiten mit mehr als 30 Personen verboten, sowohl in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten, als auch im Freien. Bei öffentlichen Events und Veranstaltungen sowie Märkten dürfen weder innen noch im Freien Speisen und Getränke verabreicht werden.
Gastronomie: Abends nur mehr bei Tisch konsumieren und frühere Sperrstunde
In der Gastronomie dürfen ab 18.00 Uhr Speisen und Getränke nur am Tisch konsumiert werden. Dabei müssen die Gäste an ihren Plätzen bleiben und bedient werden. Alle Schankbetriebe, aber auch Eisdielen und Konditoreien, müssen innerhalb 23 Uhr ihre Tore schließen. Für die Speisebetriebe gilt 24 Uhr als Sperrstunde.
Keine Kontaktsportarten in Innenräumen
Die Ausübung von Kontaktsportarten, die als Breiten- oder Freizeitsport in Turnhallen und in den wie auch immer bezeichneten Sportzentren erfolgt, ist verboten. Mit Ausnahme der überregionalen, nationalen und internationalen sportlichen Veranstaltungen, ist die Verwendung der Duschen nicht erlaubt, während die Verwendung von Umkleideräumen unter Einhaltung der bisherigen Sicherheitsprotokolle möglich ist.
Die Verordnung des Landeshauptmanns enthält auch drei Empfehlungen: Auf Feste und andere Gelegenheiten des Zusammenkommens mit nicht zusammenlebenden Personen – auch bei religiösen Feiertagen soll verzichtet werden und alle Formen von Menschenansammlungen sollen vermieden werden. Sitzungen oder Versammlungen sollen ebenfalls verschoben oder über Videokonferenz abgehalten werden, um so Menschenansammlungen zu vermeiden. Auch auf Kontaktsportarten im Freien die als Breiten- oder Freizeitsport praktiziert werden, soll man verzichten.
LPA