Verkehr
Eigenerklärung notwendig
19.11.2020
Wie das Gemeinsame Büro der Europaregion mitteilt, ist bei der Ein- und Ausreise nach Italien das Mitführen einer Eigenerklärung notwendig.
Die Einreise nach und die Ausreise aus Südtirol (rote Zone) ist derzeit nur aus spezifischen Gründen erlaubt. Dazu gehören etwa Gründe der Notwendigkeit und Dringlichkeit (z.B. Pflege von pflegebedürftigen Personen, Wahrnehmung von Obsorgepflichten, Rückkehr an den eigenen Wohnort), Gründe der Arbeit und des Studiums sowie gesundheitliche Erfordernisse. Und eben diese müssen mit der Eigenerklärung samt Anhang belegt werden und bei einer Kontrolle vorgewiesen werden.
Grenzüberschreitende Bewegungen von und nach Osttirol oder Nordtirol bzw. das Trentino für den Wechsel zum Wohnsitz des Lebenspartners sind in Südtirol derzeit leider nicht möglich. Der Transit bzw. die Durchfahrt durch Südtirol ist in jedem Fall möglich.
Auf Bestreben der Euregio ist die Eigenerklärung samt Anhang nun auch in deutscher Sprache auf der Webseite des italienischen Außenministeriums unter
https://bit.ly/Eigenerklärung und https://bit.ly/EigenerklärungANHANG abrufbar.