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Home → News → Maskenpflicht: Ticketkontrolleure können jetzt strafen - 12.01.2021 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Foto: LPA/Thomas Ohnewein
Verkehr

Maskenpflicht: Ticketkontrolleure können jetzt strafen

12.01.2021

Ab 15. Jänner wird die Missachtung der Maskenpflicht auf öffentlichen Verkehrsmitteln strenger geahndet.  Ticketkontrolleure dürfen jetzt auch strafen.

Seit Anfang Jänner wurden zahlreiche Buslinien im öffentlichen Nahverkehr potenziert, um den Präsenzunterricht an den Schulen bestmöglich zu unterstützen. Das erste Fazit nach dem Start des Präsenzunterrichts und der Öffnung der Aktivitäten in Handel und Gastgewerbe ist für Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider zufriedenstellend. "Es hat vereinzelt Situationen gegeben, bei denen wir nachbessern mussten, und auch derzeit wird das Angebot ständig an die Bedürfnisse der Schulen und der Pendler angepasst." Die Potenzierung sei dank der guten Zusammenarbeit zwischen Land und Konzessionären zustande gekommen, so Alfreider.

Neu ab 15. Jänner: Bei Missachtung strafen auch Ticketkontrolleure

Ab Freitag, 15. Jänner, tritt eine weitere Neuerung im öffentlichen Nahverkehr in Kraft. Und zwar kann ab diesem Tag auch das Personal, das für die Fahrscheinkontrolle verantwortlich ist, bei Verstößen  gegen die Maskenpflicht in Bus  und Zug Strafen ausstellen. Möglich macht dies eine Änderung im Landesgesetz vom 23. November 2015 zur "Öffentlichen Mobilität". Bereits ab diesem Samstag, 16. November, werden die Ticketkontrolleure auch die Einhaltung der Maskenpflicht überprüfen und bei Missachtung Strafen in Höhe von 27,50 bis 275 Euro  ausstellen. 

Martin Vallazza, Direktor der Landesabteilung Mobilität, hebt in diesem Zusammenhang den Sicherheitsaspekt hervor: "Die Priorität liegt auf der Einhaltung  der Regeln zum Gesundheitsschutz. Denn je mehr Fahrgäste sich an die Regeln halten, desto sicherer ist das Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln." Zusammen mit den Konzessionären werde man diese Maßnahme ab dem 16. Jänner umsetzen und bis dahin die Fahrgäste  für die Neuerung sensibilisieren, sagt Vallazza.

Verstärkt kontrolliert werden sowohl die städtischen Linien als auch die Verbindung in die Täler. SASA-Direktorin Petra Piffer weist darauf hin, dass "in der Vergangenheit, was den städtischen Bereich anbelangt,  einige Reklamationen wegen der Missachtung der Maskenpflicht eingegangen seien; bislang konnte unser Dienstpersonal jedoch nicht eingreifen. Nun haben wir ein wirkungsvolles Instrument  in der Hand".

Keine Maskenpflicht für Busfahrer aus Sicherheitsgründen 

Für Busfahrer gibt es während der Fahrt aus Sicherheitsgründen keine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, damit deren Sichtbereich beim Fahren großer Fahrzeuge nicht einschränkt ist oder Brillen beschlagen. "Busfahrer müssen aber während des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste einen Mund-Nasenschutz tragen", erklärt Abteilungsdirektor Vallazza. 

Die meisten Sitzplätze dürfen in den Bussen belegt werden

Aktuell dürfen in den Bussen maximal die Hälfte der sonst zulässigen Personen für die vorhandenen Sitz- und Stehplätze transportiert werden. Die Gesamtkapazität errechnet sich aus der Gesamtheit der Sitz- und Stehplätze. "Somit können die meisten Busse derzeit etwa 37 bis 40 Personen und die meisten Sitzplätze  dürfen deswegen belegt werden",  erklärt Vallazza.

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