Gesellschaft
Finanzielle Unterstützung für in Not geratene Personen und Familien
19.02.2021
Personen und Familien, die infolge der Pandemie in Not geraten sind, können bis 31. März im Sozialsprengel Wipptal um finanzielle Unterstützung ansuchen.
Die Leistung der Soforthilfe Covid-19 beträgt pro Antragsteller 500 Euro, wobei für jedes weitere Familienmitglied ein Betrag in Höhe von 200 Euro gewährt wird. Der Maximalbetrag pro Familiengemeinschaft beträgt 900 Euro monatlich.
Der Sonderbeitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten zur Überbrückung der finanziellen Schwierigkeiten während des Notstandes wird Einzelpersonen und Familien gewährt, die einen regulär registrierten Mietvertrag für Immobilieneinheiten zu Wohnzwecken abgeschlossen haben.
Die Gesuche für die Soforthilfe COVID-19 können vom
Portal der zuständigen Landesabteilung heruntergeladen und ausgefüllt via E-Mail an den Sozialsprengel übermittelt werden. Betroffene Bürger und Bürgerinnen, die in der Bezirksgemeinschaft Wipptal ansässig sind, sind aufgerufen, die
Gesuche bis zum 31. März 2021 an den Sozialsprengel Wipptal: E-Mail:
fsh@wipptal.org zu schicken.
Die Gewährung der Covid-Leistungen erfolgt auf der Basis der geltenden Gesetzgebung.
Für detaillierte Informationen stehen die Mitarbeiterinnen des Sozialsprengels von Montag bis Freitag, von 9.00 bis 12.00 Uhr, unter den Telefonnummern 0472 726031 und 0472 726033 zur Verfügung.