Gesellschaft
Staatsrat spricht sich gegen die Maskenpflicht aus
28.02.2021
Mit Inkrafttreten des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 3. November 2020 müssen Kinder ab 6 Jahren in der Schule die Maske ständig tragen, auch wenn sie die Abstandsregeln einhalten und wenn sie auf ihrem Platz sitzen. Der Staatsrat hat der Klage zweier Eltern für ein minderjähriges Kind stattgegeben, das unter Problemen mit der Sauerstoffversorgung leidet, die gerade durch das Tragen der Maske verursacht worden seien.
Die Richter sehen in der Stellungnahme für die Minderjährige die Möglichkeit vor, den Mund-Nasen-Schutz während des Unterrichts nicht zu benutzen. Die Richter betonen auch, dass die vom Gesundheitsministerium angeforderten Dokumente über die Nützlichkeit der Maske im Klassenzimmer dem Verwaltungsgericht (TAR) nicht vorgelegt worden seien. Die Anhörung war vom TAR für den 27. Jänner angesetzt worden; die Regierung war aufgefordert worden, Gründe vorzulegen, welche die vom Dekret des Ministerpräsidenten auferlegte Verpflichtung rechtfertigen. Doch der vorgelegte Bericht sagte so gut wie nichts aus, vielmehr gab er dem Kläger teilweise Recht, indem er einen Artikeln des amerikanischen Center for Disease Control and Prevention zitierte, der eindeutig besagt, dass bei entsprechendem Abstand im Klassenzimmer die Verpflichtung der Maske nicht bestehe, das Tragen der Maske würde höchstens empfohlen.
Für das angefochtene Dekret des Ministerpräsidenten - so heißt es im Urteil - scheinen weder die Auswirkungen des Tragens der Maske auf Schüler von 6 bis 11 Jahren analysiert worden zu sein, noch die Auswirkungen auf die psycho-physische Gesundheit; auch scheint es keine Analyse des sozio-pädagogischen Kontextes gegeben zu haben, indem die Verpflichtung für diese Schüler als nahezu absolut festgelegt worden ist, auch Möglichkeit einer Verringerung der Sauerstoffzufuhr für den Lungenapparat durch eine längere Verwendung der Maske wurde offenbar nicht untersucht. Die Maskenpflicht in der Schule für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren bleibt weiterhin aufrecht, doch im nächsten Dekret des Ministerpräsidenten wird die Regierung die Vorschrift überprüfen müssen. Dies wurde vom TAR Latium festgestellt, indem es den Einspruch einiger Eltern angenommen und Fehler festgestellt hat.
Ein Präzedenzfall, der viele Fragen über die Maskenpflicht im Unterricht aufgeworfen hat, auch wenn der Sicherheitsabstand zwischen den Schulbänken eingehalten wird. Nun wird der Fall auch die Südtiroler Landesregierung beschäftigen, denn das Urteil des Verwaltungsgerichts Latium hat das Interesse der Südtiroler Freiheit geweckt, die eine Anfrage vorgelegt hat, die in der nächsten Sitzung behandelt wird.