Wirtschaft
Hilfen aus Rom – zusätzliche Unterstützung vom Land Südtirol
13.04.2021
Im Rahmen der heutigen (13. April) Sitzung der Landesregierung informierte Tourismuslandesrat Arnold Schuler darüber, welche Unterstützungsmaßnahmen für das Gastgewerbe und den Tourismus vonseiten des Staates zu erwarten sind. Die coronabedingen Verluste in Gastgewerbe und Tourismus werden auf 2,5 Milliarden Euro beziffert.
Die Regierung in Rom erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit den Regionen und Autonomen Provinzen die Kriterien für die Unterstützungsmaßnahmen im Sektor Tourismus. Nun liegt der erste Vorschlag aus Rom vor, und „für Südtirol sieht es derzeit nicht schlecht aus", bewertet Schuler die Lage. Neben von der Regierung bereits beschlossenen Verlustbeiträgen arbeiten Regierung und Regionen derzeit an dem 700-Millionen-Euro Hilfspaket für Wintersportgebiete.
Fixkostenbeiträge des Landes
Auch das Land Südtirol wird jene Betriebe, die unter den Einschränkungen des Covid-Notstandes besonderen Schaden genommen haben, weiter unterstützen. „Es handelt sich dabei um Maßnahmen zur Überlebenssicherung, nicht zum Verlustausgleich", betonte der Landesrat. Heute einigte man sich auf die Spielregeln für die Vergabe der sogenannten Fixkostenbeiträge an Wirtschaftstreibende, welche von den Landesräten Schuler und Philipp Achammer gemeinsam ausgearbeitet wurden. Unternehmen der
Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Gärtnereien, Milch- und Weinwirtschaft können demnächst um einen Fixkostenbeitrag ansuchen. Um die Corona-Hilfen bewerben können sich Betriebe mit einem
Gesamtumsatz von mehr als 30.000 Euro und einem Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. März 2021. Bei einem Umsatzrückgang von
30 bis 40 Prozent beträgt der Beitrag 30 Prozent der Kosten. Liegt der Umsatzrückgang zwischen 40 und 50 Prozent, gibt es einen Beitrag von 40 Prozent und bei mehr als 50 Prozent Umsatzrückgang wird der jeweilige Betrieb mit dem maximalen Zuschuss von 50 Prozent der Fixkosten bezuschusst. Neugründer können mit 30 Prozent der Fixkosten bezuschusst werden. Der Höchstbetrag an möglichem Zuschuss liegt bei 100.000 Euro. Das zur Verfügung stehende Landesbudget beträgt 280 Millionen Euro.
Da bis zur Möglichkeit der Gesuchstellung beziehungsweise der Auszahlung einige Monate vergehen werden, ist mit den Banken vereinbart worden, dass mit Bestätigung der Daten seitens der jeweiligen Wirtschaftsprüfer inzwischen
90 Prozent als Vorschuss ausgezahlt werden können.
Derzeit wird noch die Informationstechnik angepasst, damit baldmöglichst die entsprechenden Ansuchen eingereicht werden können. Anträge können in der Folge bis zum 30. September 2021 über den entsprechenden
E-Government-Dienst des Landes eingereicht werden und werden dann chronologisch bearbeitet. Die Auszahlungen sollen innerhalb eines Monats nach Antragstellung erfolgen.
Alle Informationen zu den Corona-Hilfen gibt es auf dem Corona-Portal der Internetseite des Landes Südtirol.