Wirtschaft
Land beteiligt sich an der Stiftung Europahütte
19.10.2021
Die Landesregierung hat am Dienstag (19. Oktober) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher den Entwurf für das Europagesetz 2021 genehmigt. Geschaffen wurde auch die rechtliche Grundlage für die Beteiligung des Landes Südtirol an der Stiftung Europahütte.
Mit dem Artikel 1 des diesjährigen Europagesetzes wird die rechtliche Grundlage für die Beteiligung des Landes Südtirol an der Stiftung Europahütte geschaffen. An dieser Stiftung werden sich auch das Land Tirol und die Sektion Landshut des Deutschen Alpenvereins beteiligen. Gemeinsames Ziel ist es, die instandsetzungsbedürftige Europahütte in Pfitsch an der Grenzlinie zwischen Italien und Österreich in den Zillertaler Alpen neu zu errichten. Das Projekt soll den europäischen Gedanken sowie den Schutz der Alpen als Natur- und Kulturraum voranbringen.
Mit dem Gesetzestext werden zudem sechs Landesgesetze an die europäischen Vorgaben angepasst. So soll mit dem Europagesetz 2021 u. a. die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gestärkt werden. Zu diesem Zweck wird ein Verweis auf die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, die bis August 2022 umgesetzt werden muss, in der Personalordnung des Landes vorgesehen. Die EU-Richtlinie 2019/1158 enthält unter anderem Mindestvorschriften für Vaterschafts- und Elternurlaub und Urlaub für pflegende Angehörige sowie für flexible Arbeitsregelungen für Arbeitnehmende, die Eltern oder pflegende Angehörige sind.
Mit dem Europagesetz werden auch Änderungen am Landesjagdgesetz (Bestimmungen über die Wildhege und die Jagdausübung), an den Verfahrensvorschriften für die Anwendung der Verwaltungsstrafen, an dem Landesgesetz über die Öffentliche Mobilität, den Bestimmungen über Seilbahnanlagen und Luftfahrthindernisse und den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Lebensmittelbereich vorgenommen.
Nach der Genehmigung durch die Landesregierung wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt. „So wie wir das Recht haben, europäische Richtlinien zu übernehmen und in Landesgesetze zu gießen, haben wir die Pflicht, die Landesbestimmungen dem EU-Recht anzupassen. Zu diesem Zweck erarbeiten wir seit 2017 jährlich ein Europagesetz“, so Landeshauptmann Kompatscher.