Politik
Neue Verordnung präzisiert Vorgabe für Weihnachtsmärkte
24.11.2021
Mit der heutigen (24. November) Verordnung hat die Landesregierung vier Ergänzungen bzw. Klarstellungen zu der am vergangenen Montag erlassenen Corona-Regelung vorgenommen. Diese betreffen die Christkindlmärkte, den Bildungsbereich und die Gemeinden mit Sonderregeln.
Mit der heutigen Verordnung wird erstens klargestellt, dass auf Christkindlmärkten
maximal ein Besucher pro fünf Quadratmetern Marktfläche zugelassen ist. Die zweite Regelung betrifft
Kindergärten und Schulen: Sofern Führungskräfte von mehreren positiven Coronavirus-Testergebnissen innerhalb einer Gruppe oder Klasse in Kenntnis sind, entscheiden sie auf Grundlage der vorliegenden Informationen und in Erwartung der Handlungsanweisungen des Sanitätsbetriebes über einen Wechsel vom Präsenz- in den Fernunterricht.
Zwei weitere Klarstellungen betreffen jene Gemeinden, in denen aufgrund des festgestellten erhöhten Infektionsgeschehens strengere Corona-Regeln gelten. Demnach ist der Verkauf von Produkten zum Mitnehmen und durch Hauszustellung von 5.00 bis 20.00 Uhr gestattet. Inner- und außerhalb der Lokale dürfen sich keine Menschenansammlungen bilden. Auch die Kantinen (Mensen) und vergleichbare durchgehende Catering-Dienste dürfen ihre Tätigkeit fortsetzen. Einzuhalten sind in allen genannten Fällen die geltenden Sicherheitsvorschriften.