Politik
Bestimmungen zum Stabilitätsgesetz 2022 ab 14. Jänner in Kraft
13.01.2022
Das Landesgesetz „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022“tritt am Freitag (14. Jänner) in Kraft. Es beinhaltet eine Reihe von Gesetzesänderungen, u. a. werden Klettersteige als touristische Infrastruktur anerkannt, deren Instandhaltung bezuschusst werden kann.
Eine Reihe von Gesetzesänderungen in den Bereichen Landwirtschaft, Raumordnung, Gesundheits- und Sozialwesen, Wohnbauförderung, Pflege, Integration, Bildung sowie Umweltschutz und Energie beinhaltet das 35 Artikel umfassende Landesgesetz „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021“. Es enthält zudem Bestimmungen zur Einschränkung der Lichtverschmutzung, zur Energieeinsparung im Handel und zur Regelung der Klettersteige und schafft die Voraussetzungen für die Einführung des Ethikunterrichts für Schüler, die am katholischen Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Das von der Landesregierung gemeinsam mit dem Haushalt 2022 vorgelegte Gesetz war am 18. Dezember vom Landtag genehmigt worden. Nach seiner Ausfertigung durch den Landeshauptmann wird es als Landesgesetz Nr. 1 vom 10. Jänner 2022 am Donnerstag (13. Jänner) im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Am Freitag (14. Jänner) tritt es in Kraft.