Gesundheit
Impfpflicht für über 50-Jährige ab 1. Februar
20.01.2022
Alle Personen, die innerhalb 15. Juni das 50. Lebensjahr vollenden, müssen ab 31. Jänner mindestens einmal geimpft sein.
Wie der Sanitätsbetrieb in einer Aussendung mitteilt, führen Impfungen und Genesungen, die vor mehr als 180 Tagen (sechs Monaten)erfolgt sind, für diese Altersgruppe ab 1. Februar zu einem automatischen Verfall des Super Green Pass (geimpft oder genesen). Bisher war dieser für neun Monate gültig. Um weiterhin arbeiten zu können, muss eine Auffrischungsimpfung durchgeführt werden.
Die Erstimpfung innerhalb 31. Jänner ist für alle, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 15. Juni 2022 vollenden, Voraussetzung, um weiterhin einer Arbeit nachgehen zu können.Ausständige Impfungen (auch Auffrischungsimpfungen, falls die letzte Impfung vor mehr als 120 Tagen verabreicht wurde) müssten daher rechtzeitig vorgemerkt werden, damit Betroffene am 1. Februar über den Super Green Pass verfügen.