Home it
Instagram Der Erker auf Facebook Kontakt
  • News
  • Erker
    • Über uns Team Werbung Abo bestellen SEPA-Dauerauftrag Geschenk-Abo Adressänderung Abo kündigen Mediendaten Online Voting Werbebonus 2023 Netiquette
      Aktuelle Ausgabe ERKER 09 2023 Archiv
      Nächster Redaktionsschluss

      Artikel 15. September
      Inserate 18. September


      >> Regeln Leserkommentare
  • Archiv
    • Serie: Das Wipptal und der Erste Weltkrieg Serie: 150 Jahre Brennerbahn Serie: Fotografen im Gespräch Serie: Ehrenbürger von Sterzing
  • Service
    • Veranstaltungskalender Kleinanzeiger Nützliche Links Wetter Webcam Videos Trauer
      Turnusdienste Ärzte
      Turnusdienste Apotheken
      Verkehrsmeldezentrale
      Pollenflugbericht
      Lawinenlagebericht
      Bus- und Zugfahrplan
       
  • Werbeagentur WIPP-Media
    • Leistungen Kontakt und Beratung Referenzen Werben im Erker
      Im Erker inserieren →

      Nächster Redaktionsschluss

      Artikel 15. September
      Inserate 18. September
Navigation
 
online
Anmelden 
close
Login
Benutzername:
Passwort:
Anmelden
Der angegebene Benutzer oder das Kennwort konnten im System nicht gefunden werden.
Noch kein Benutzer vom Erker? Registriere dich hier →
weather icon
10°C - 26°C Wetter Webcams
Home → News → Neuwagenkauf: auf Vertragsklauseln achten! - 05.10.2022 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Wirtschaft

Neuwagenkauf: auf Vertragsklauseln achten!

05.10.2022
Seit 2021 steigt die Zahl der bei der Verbraucherzentrale Südtirol eingegangenen Beschwerden stetig an. Autos, die vor über einem Jahr bestellt wurden und nicht geliefert oder gar nicht mehr produziert werden. Händler, die von Monat zu Monat Verschiebungen ankündigen, und Verbraucher, die in Erwartung der Ankunft des neuen Wagens ihren Gebrauchtwagen bereits verkauft hatten und somit eine Zeit lang ohne Auto geblieben sind oder einen Mietwagen ausleihen mussten.

Das Problem hat laut Branchenexperten mit der Pandemie begonnen und wurde durch den Krieg in der Ukraine und die Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen und insbesondere von Mikrochips, die für die Automobilproduktion benötigt werden, noch verschärft. Die Wartezeiten sind bei fast allen Herstellern sehr lang. Diese Schwierigkeiten im Neuwagenbereich bewirken unter anderem auch Preiserhöhungen bei Gebrauchtwagen, denn diese sind, im Unterschied zu Neuwagen, sofort verfügbar.

Wie kann man sich schützen?

Beim Kauf eines Neuwagens sollte man sich unbedingt die Zeit nehmen, die Vertragsklauseln zu lesen, wobei wichtige Informationen oft auch im Kleingedruckten auf der zweiten oder dritten Seite des Vertrags zu finden sind. Lassen Sie sich vom Verkäufer keine Eile machen – bis der Vertrag nicht unterzeichnet ist, haben Sie noch allen Verhandlungsspielraum. Wichtig ist insbesondere das Lieferdatum achten, das meist von Hand auf der ersten Seite des Vertrags angegeben wird: es handelt sich dabei nur um einen Richtwert. Prüfen Sie die Informationen unter "Lieferzeiten" in den Geschäftsbedingungen. Die Händler lassen sich in der Regel bis zu neun Monate Zeit, bevor sie dem Käufer gestatten, auf die angegebene Weise (in der Regel mittels Einschreiben mit Rückantwort oder PEC) vom Vertrag zurückzutreten. Es kann daher keinesfalls schaden, zu prüfen, ob das gesuchte Auto oder ein vergleichbares nicht vielleicht schon in der Nähe auf Lager oder als Null-Kilometer-Wagen auffindbar ist.

Wenn das Auto bereits gekauft, aber zum vereinbarten Termin nicht geliefert wurde, muss man die „Toleranzgrenze" der Lieferfrist in den Vertragsklauseln überprüfen. Wenn sie noch nicht verstrichen sein sollte, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Verkäufer schriftlich (z.B. per E-Mail) aufzufordern, das Auto zu liefern. Ist die vertragliche Frist hingegen abgelaufen, kann man mittels Einschreibebrief mit Rückantwort oder via PEC vom Vertrag zurücktreten. Wenn bei der Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung geleistet wurde, muss diese vom Händler zurückerstattet werden. Wenn hingegen ein Angeld ("caparra") geleistet wurde (überprüfen Sie dies im Vertrag), ist der Verkäufer verpflichtet, den doppelten Betrag davon zurückzuzahlen. Wenn man das Rücktrittsrecht nicht in Anspruch nehmen möchte, weil man sehr am Auto hängt, kann immer noch eine Inverzugsetzung gesendet und die Lieferung des Autos innerhalb einer bestimmten Frist verlangt werden, mit anderweitigem Rücktritt und, je nach Lage, kann neben der Anzahlung oder des doppelten Angelds auch ein Schadensersatz (z. B. für die Deckung der Kosten eines Mietwagens) verlangt werden. Dies gilt auch, wenn der Händler mitteilt, dass das Auto nicht mehr verfügbar ist, wie in letzter Zeit häufiger geschehen.

Für weitere Fragen, Rat und Beratung stehen die Berater der Verbraucherzentrale zur Verfügung.
Drucken  
 
Tweet
Lesermeinungen:
Noch keine Kommentare abgegeben. Sei die/der Erste!
  Melde dich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Noch kein Benutzer vom Erker? Registriere dich hier →
Please add 1 and 7 and type the answer here:
weiter Wirtschaft:
arbeitgeber
24.09.2023
Arbeitsverträge: Trend zu Stabilisierung
wobi-kondominium-sterzing
23.09.2023
Wohnqualität in Sterzinger Wobi-Kondominium verbessert
rathaus-ratschings-neu
22.09.2023
Vereinshaus Ridnaun an Fernwärme angeschlossen
  • Veranstaltungen
    der-triumph
    27.09.2023 Buchvorstellung
    Sterzing - "Der Triumph aus meinem ...  
      28.09.2023 | Frauennachtwallfahrt nach Maria Trens
      29.09.2023 | Sterzinger Bauernmarkt
      29.09.2023 | Bürgerversammlung
      29.09.2023 | Diggy Treff
      30.09.2023 | Lesefest
      30.09.2023 | Prämierung
      30.09.2023 | Der Rote Teppich in Sterzing
    Anzeigen
    Neue Veranstaltung vorschlagen
  • Kleinanzeiger
      Meine Zinssatz von 3% zurückzuzahlen
      MITARBEITER KASSA (M/W/D) GESUCHT
      Dopo sci n.
      Biete Nachhilfe
      Tuta sci 10 anni
      Tuta sci taglia12 anni
      Florist/in gesucht!
    Anzeigen
    jetzt Kleinanzeige aufgeben
  • Umfrage
     
     
     
    Gehen Sie am 22. Oktober wählen?
    Abstimmen
    Archiv
TV Sterzing (roter Teppich+Erntedankfest)
Kontakt
WIPP-Media GmbH
Der ERKER
Neustadt 20A
I-39049 Sterzing
Tel.: +39 0472 766876
grafik@dererker.it info@dererker.it barbara.fontana@dererker.it
Der Erker
Werben im Erker Online-Werbung SEPA-Dauerauftrag Regeln Leserkommentare Online Voting Abo bestellen
Service
Veranstaltungskalender Kleinanzeiger Nützliche Links Wetter Webcam Videos Trauer
 
zurück zum Seitenanfang
Impressum | Privacy | Sitemap | Cookies | Webdesign Agentur
✖
Cookies auf dieser Webseite
Wir verwenden Cookies um Informationen zum Navigationsverfahren der Nutzer zu sammeln und erlauben das Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Weitere Informationen:
Privacy - Cookie-Erklärung
Auswahl bestätigen Alle akzeptieren