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Home → News → Einspruch gegen ASPIAG-Beschluss erhoben - 17.06.2024 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Politik

Einspruch gegen ASPIAG-Beschluss erhoben

17.06.2024

Die Gemeinde Sterzing hat im Mai einen Vergleich mit der ASPIAG Service GmbH abgeschlossen. Damit muss diese das ursprünglich geforderte Hotel im Süden der Stadt nicht mehr errichten, die Gemeinde erhält im Gegenzug 500.000 Euro. Die SVP-Ratsfraktion hat nun Einspruch gegen den mehrheitlich gefassten Gemeinderatsbeschluss erhoben.

Der Entscheidung zur Unterzeichnung des Vergleichs zwischen Gemeinde und ASPIAG war in der Gemeinderatssitzung im Mai eine längere Diskussion vorausgegangen, bei der von der SVP u. a. der „Schlingerkurs“ von Rechtsanwalt Hartmann Reichhalter kritisiert wurde; Bürgermeister Peter Volgger wurde vorgeworfen, dem Rechtsanwalt per E-Mail Anweisungen für die Erstellung des Rechtsgutachtens gegeben zu haben (Erker 06/2024). Die Entscheidung für den Vergleich fiel schließlich mehrheitlich, die Räte von SVP und Lega stimmten dagegen.

Die SVP-Fraktion hat in der Folge Einspruch gegen diese Entscheidung erhoben und begründet diesen damit, dass Bürgermeister Volgger mit der Einberufung der entsprechenden Gemeinderatssitzung gegen die Geschäftsordnung des Gemeinderates verstoßen habe. Eine solche könne per definitionem nur in unvorhergesehenen Ausnahmefällen mit einer Ankündigungsfrist von 24 Stunden einberufen werden. „Die Dringlichkeit war jedoch in keinster Weise gegeben“, so die SVP-Fraktion, der Werner Graus, Eva Frick, Daniel Seidner, Ingrid Pichler, Lydia Untermarzoner und Walter Gögl angehören. So hätte die Sitzung angesichts des Verhandlungstermins vor dem Staatsrat am 6. Juni problemlos auch unter Einhaltung der ordentlichen Einberufungsfristen einberufen werden können.“ Zudem sei dem Rat der Beschluss nicht in schriftlicher Form vorgelegt worden. „Dem Gemeinderat wurde lediglich das fachliche und buchhalterische Gutachten zur Verfügung gestellt, die Beschlussvorlage hingegen wurde dem Gemeinderat verwehrt“, so die Vertreter der SVP. Eine weitere Verletzung der Geschäftsordnung ortet die SVP-Fraktion in der Ablehnung der mündlichen Anfrage von SVP-Rat Werner Graus, eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

Schließlich weise der Beschluss einen offensichtlichen Widerspruch auf. Am 10. April habe Rechtsanwalt Reichhalter in einer rechtlichen Einschätzung des Vergleichs festgehalten, dass nicht geschlussfolgert werden könne, dass der Abschluss des Vergleichs der Gemeinde offensichtlich zum Nachteil“ gereiche; umgekehrt „ist jedoch auch die gegenteilige Behauptung, dass der Vergleich für die Gemeinde offensichtlich vorteilhaft wäre, nicht zulässig“. Bürgermeister Volgger habe daraufhin in einem E-Mail Reichhalter „eine rechtliche Begutachtung mit Kosten-Nutzen-Analyse zusammen mit einer Einschätzung der Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit des finanziellen Resultats. Daraufhin habe Rechtsanwalt Reichhalter ein neues Rechtsgutachten verfasst, in dem „aus rechtlicher Sicht und insbesondere aus prozesstaktischen Überlegungen der Abschluss desselben Vergleichs empfohlen wird“. „Diese Aussage steht klar im Widerspruch zum ersten Gutachten“, so die SVP-Fraktion. „Somit ist das zweite Rechtsgutachten als höchst fragwürdig anzusehen. Zudem ist anzuzweifeln und neu zu bewerten, ob die Vorgehensweise von Bürgermeister Peter Volgger bei der Beeinflussung eines Rechtsgutachtens rechtmäßig ist.“ In ihrem Einspruch hält die SVP-Fraktion weiters fest, dass eine „Abänderung des Raumordnungsvertrages zu Ungunsten der Gemeindeverwaltung im gegenständlichen Fall nicht nur die Bevorteilung eines einzelnen Privatbetriebes darstellt, sondern auch einen ungerechtfertigten Verzicht auf bestehende Rechte der Gemeinde, was möglicherweise auch Anlass zu Kontrollen des Rechnungshofes hinsichtlich der Verantwortung der Gemeinderäte darstellen könnte. Auch aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht notwendig, das Gutachten des Landesschätzamtes für die Feststellung der Angemessenheit einzuholen“.

Aus alle diesen Gründen beantragte die SVP-Fraktion die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 14. Mai.

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