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Home → News → Mehr Sicherheit für Wirtschaftstreibende - 10.07.2024 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Politik

Mehr Sicherheit für Wirtschaftstreibende

10.07.2024
Unternehmen sollen vor kriminellen Übergriffen geschützt werden - unter anderem mit Förderbeihilfen für die Anschaffung von Videoalarmanlagen.

Die Förderungen sind in Anlehnung an die am 24. Juni zwischen dem Regierungskommissariat, der Handelskammer, HDS und Confesercenti abgeschlossene Vereinbarung "Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ geplant. Derartige Vereinbarungen gibt es mittlerweile in mehreren italienischen Provinzen - in einigen gibt es auch Zuschüsse für die Anschaffung spezieller Alarmanlagen. "Wir müssen die Wirtschaftstreibenden bei der Prävention unterstützen“, so Landesrätin Ulli Mair. Sie hat der Landesregierung mehrere Möglichkeiten vorgeschlagen, wobei die Einrichtung einer zusätzlichen Förderschiene für die gewerbliche Wirtschaft am meisten Zustimmung fand.

Als nächsten Schritt wird die Landesrätin gemeinsam mit dem zuständigen Wirtschaftslandesrat Marco Galateo die entsprechenden Förderkriterien ausarbeiten. "Im Rahmen unserer neuen Sicherheitspolitik wollen wir alle Möglichkeiten für mehr Sicherheit und Ordnung ausschöpfen. Mit diesem technischen Instrument können wir auf die Sicherheitsprobleme von Handels- und Gastronomiebetrieben reagieren. Daher wollen wir durch die finanzielle Unterstützung möglichst vielen Betrieben den Einbau ermöglichen“, so Mair. Die Vereinbarung sieht Anlagen vor, die von den Wirtschaftstreibenden selbst installiert werden können und direkt mit den Einsatzzentralen der Staatspolizei oder der Carabinieri verbunden sind, die in Echtzeit Bilder vom Ort des Geschehens erhalten und entsprechend schnell und angemessen reagieren können. Es gibt eine konkrete Liste von Merkmalen, und nur Anlagen, die diese Merkmale aufweisen, sind förderfähig. Diese Anlagen können im Falle eines Überfalls oder anderer Angriffe aktiviert werden und so die Sicherheitskräfte alarmieren.

Die Vereinbarung bezieht sich konkret auf den Einsatz dieser Anlagen in besonders gefährdeten Einrichtungen wie Tabakläden, Apotheken, Juweliergeschäften oder Supermärkten.

(LPA - Foto: unsplash)
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