Verkehr
Sterzing: Verkehrsbeschränkung in drei weiteren Zonen
29.10.2024
Der Bürgermeister der Gemeinde Sterzing hat eine neue Verordnung erlassen, um den Verkehrsfluss in verkehrsbeschränkten Straßen zu verbessern, Regeln zu vereinheitlichen und die Lebensqualität und Sicherheit für Bewohner und Fußgänger in der Stadt zu erhöhen.
Die bestehenden verkehrsbeschränkten Straßen werden um folgende Straßenabschnitte erweitert und unterliegen ab Inkrafttreten dieser Verordnung den allgemeinen Regeln für
verkehrsbeschränkte Bereiche gemäß der geltenden Straßenverkehrsordnung:
1. Meinhard-II.-Gasse
2. Lahnstraße (Abschnitt zwischen der Kreuzung Frundsbergstraße und der Altstadt)
3. Brückengasse
Der Lieferverkehr in den oben genannten verkehrsbeschränkten Straßenabschnitten darf nur in der festgelegten Zeitspanne erfolgen:
• Lieferzeiten: Montag bis Sonntag, jeweils von 6.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
• Außerhalb dieser Zeiten ist der Zugang für Lieferfahrzeuge in diesen Straßenabschnitten nicht gestattet.
Ausnahmeregelungen
Sondergenehmigungen für Lieferverkehr außerhalb der festgelegten Zeitspanne können in Ausnahmefällen bei der Stadtpolizei Sterzing beantragt werden.
Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist.
Ausgenommen vom Fahrverbot sind zudem Fahrräder, Einsatzfahrzeuge der Rettungsorganisationen, Fahrzeuge der Polizei, Fahrzeuge der öffentlichen Verwaltung und von deren Diensten, Inhaber eines Behindertenausweises und Fahrzeuge mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung ausgestellt durch die Stadtpolizei Sterzing.