Politik
Zahlungsfristen bei Gemeindegebühren ausgesetzt
27.03.2020
In der aktuellen Krise den Menschen in Südtirol bestmöglich unter die Arme zu greifen, sei laut Landeshauptmann Arno Kompatscher ein vorrangiges Ziel sowie die Aufgabe der öffentlichen Hand in Südtirol.
Die am gestrigen Donnerstag erlassene Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 14 sieht die Aussetzung von Einzahlungsfristen für Gemeindesteuern, Gemeindegebühren bzw. den teilweisen Erlass von Kindergartengebühren, Beiträgen für die Schulausspeisung und Beiträgen für die Kleinkinderbetreuung vor. Weiters finden die außerordentlichen Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsverfahren und der Fälligkeiten, welche bereits am 23. März mit eigener Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes erlassen wurden, nun auch auf die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften sowie andere Körperschaften laut Artikel 79 des Autonomiestatutes Anwendung.
Landeshauptmann Kompatscher erklärt, dass man auch mit den Südtiroler Banken bereits im Gespräch sei, um die Zahlungsfähigkeit der Südtiroler weiter zu verbessern.
LPA/san