Politik
Strengere Kontrollen und Strafen
27.03.2020
Seit Inkrafttreten der Verordnungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie muss jeder Bürger die sogenannte Eigenerklärung mit sich führen. Inzwischen ist die 4. Version online.
Neu aufgenommen wurde der Passus, der besagt, dass man sowohl in Kenntnis der staatlichen Vorgaben ist als auch jener, die in der Region gelten, in der man sich aufhält bzw. bewegt.
Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher bereits angekündigt hat, werden verstärkt Kontrollen durchgeführt und auch Strafen ausgestellt. Für das Mitführen einer alten Version der Eigenerklärung wurden laut Aussage des Landeshauptmanns noch keine Strafen ausgestellt, allerdings wird jetzt beispielsweise bei Einkäufen in Lebensmittelgeschäften genauer hingeschaut. Diese haben in der eigenen Gemeinde zu erfolgen, d. h. die Bewohner der Wipptaler Täler müssen mit Strafen rechnen, wenn sie beispielsweise in den Supermärkten auf Sterzinger Gemeindegebiet einkaufen.