Wirtschaft
Ausnahmen nur für Lebensmittel
01.04.2020
Aufgrund des derzeitigen epidemiologischen Notstandes wurde bis auf Widerruf auf dem gesamten Gemeindegebiet von Sterzing der Wanderhandel verboten. Ausgenommen sind Verkaufspunkte für Lebensmittel, für die eine Konzession für die Besetzung von öffentlichem Grund an einem einzelnen Standplatz erteilt wurde.