Politik
Gemeinderatswahlen: Berichterstattung im Sinne der „Par Conditio“
06.08.2020
Ab 6. August gilt die staatliche Regelung zur institutionellen Kommunikation in Vorwahlzeiten („Par Conditio“).
Am 20. und 21. September 2020 finden in Südtirol die Gemeinderatswahlen statt. In der Vorwahlzeit kommen die gesamtstaatlichen Bestimmungen für einen gleichberechtigten Zugang zu den Medien und für die politische Kommunikation im Sinne des Staatsgesetzes Nr. 28/2000 zur „Par Conditio“ zur Anwendung. Die Einschränkungen sind ab Donnerstag, den 6. August wirksam.
Ab diesem Datum wird sich der Erker in der politischen Berichterstattung auf wesentliche Informationen beschränken.