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Home → News → Gutachten entlastet Alex Schwazer - 15.09.2020 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Sport

Gutachten entlastet Alex Schwazer

15.09.2020

Das dritte Gutachten, das RIS-Chef Giampietro Lago am Montag (14. September) vor dem Bozner Landesgericht präsentiert hat, entlastet Alex Schwazer vom Vorwurf des Dopings. Lago sprach dabei erstmals seit drei Jahren von einer möglichen Manipulation der Urinproben.

Oberst Giampietro Lago, Chef des Carabinieri-Labors RIS in Parma, präsentierte am Landesgericht sein insgesamt drittes Gutachten zur positiven Dopingprobe des Olympiasiegers von 2008. Wie mehrfach berichtet, wurde Schwazer nach einer positiven Urinprobe vom 1. Jänner 2016 für acht Jahre gesperrt. Lago sprach in Bezug auf die rückgerechnete DNA-Konzentration im Urin von einer „Anomalie“. Die DNA-Konzentration in Schwazers Urin lag zum Zeitpunkt der Entnahme bei 11.164 Pikogramm pro Milliliter, wie mit Hilfe von fünf verschiedenen Urinproben Schwazers und Algorithmen ermittelt wurde. Im Rahmen einer Vergleichsstudie mit 37 Athleten, die sich zur Verfügung gestellt hatten, wurde ermittelt, dass bei diesen die DNA-Konzentration zwischen 100 und 200 Pikogramm betrug; bei Durchschnittsmenschen liegt sie bei 50 bis 150 Pikogramm. Wie Oberst Lago betonte, gebe es drei Möglichkeiten für den massiv erhöhten Wert bei Schwazer: Krankheit, Doping oder Manipulation. Eine Krankheit könne ausgeschlossen werden, da Schwazer sonst nicht in der Lage gewesen wäre, das harte Training durchzustehen. Für Doping gebe es keinen Beweis, die Weltantidopingagentur WADA sei nämlich der richterlichen Anordnung, Vergleichsproben von positiv getesteten Athleten vorzulegen, nicht nachgekommen – diese würden laut WADA zerstört.

Nicht zerstört wurde hingegen eine negative Urinprobe von Schwazer, welche die WADA erst 2017, also ein Jahr später, in Lausanne untersuchen ließ; diese soll eine DNA-Konzentration von 14.000 Pikogramm pro Milliliter aufgewiesen haben – sozusagen ein Beweis, dass Schwazer stets derart hohe Werte aufweise. Doch Oberst Lago hatte dieser Analyse einiges entgegenzusetzen: Es sei nicht klar, ob die Transportkette intakt und wie die Konservierung abgelaufen sei; auch sei nicht bekannt, wie viel Urin untersucht worden sei. Die Ergebnisse der Analyse seien demnach für die Beweisführung formalrechtlich nicht zulässig. Zudem müsste Schwazer – in Anbetracht der Tatsache, dass sich die DNA im Laufe eines Jahres um 90 Prozent abbaut, eine Konzentration von rund 100.000 Pikogramm pro Milliliter aufgewiesen haben. „Nun, entweder ist er ein Marsmensch oder ...“, entfuhr es da Richter Walter Pelino.

Für Schwazers Anwalt Gerhard Brandstätter beweise das Ergebnis von Lausanne, dass sein Mandant nicht gedopt gewesen sei. In der Probe, die dort untersucht wurde, sei kein Testosteron nachgewiesen worden, auch die DNA-Konzentration sei höher gewesen als ein Jahr zuvor, was schlichtweg unmöglich sei. Einmal mehr verwies er auf den E-Mail-Verkehr, in dem von einem „Komplott gegen AS“ die Rede gewesen sei.

Richter Pelino schloss indes das Beweissicherungsverfahren ab und verfügte, dass die Akten der Staatsanwaltschaft übergeben werden. Zuversichtlich zeigte sich Alex Schwazer, der nun umso mehr davon überzeugt ist, seine Unschuld beweisen zu können.

 

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