Politik
Sterzing - Ungültige Stimmzettel werden nicht nachgezählt
27.11.2020
Zum letztmöglichen Termin hat die SVP Sterzing Mitte Oktober Rekurs beim Verwaltungsgericht Bozen hinterlegt, mit welchem eine Neuauszählung der ungültigen Stimmzettel bei der Bürgermeisterwahl in Sterzing erwirkt werden sollte.
Wie berichtet hatte Peter Volgger (Für Sterzing Wipptal) mit nur drei Stimmen Vorsprung das Rennen um das Bürgermeisteramt gegen seinen Kontrahenten Walter Gögl (SVP) für sich entscheiden können. Die SVP führte bei ihrem Rekursantrag ins Feld, dass im Hinblick auf die Richtigkeit des Wahlergebnisses Zweifel bestünden, welche vor allem in der ungewöhnlich hohen Zahl an ungültigen Stimmen (254; 7 %), letztendlich aber durch die vielen Gespräche mit Sterzinger Bürgern begründet seien. In der Gemeinde Sterzing ist nun die Entscheidung über den Rekursantrag eingelangt, welcher mit der Begründung „der beinahe gänzlich fehlenden Beibringung von geeigneten Beweisansätzen zur Unterstützung der geltend gemachten Mängel und der notwendigen Anwendung des Bewährungsnachweises in Wahlrechtsstreitigkeiten“ für nicht zulässig erklärt wurde. Somit wird es keine gerichtliche Nachprüfung geben.