Gesellschaft
Beendigung der Isolation: Wo kann ich mich testen lassen?
14.01.2022
Mit Stand Freitag (14. Jänner) befinden sich rund 20.000 Südtirolerinnen und Südtiroler aufgrund einer Corona-Infektion in Isolation. Um diese rechtzeitig nach Ablauf der Isolationszeit zu beenden, können Tests zusätzlich zu den Teststationen auch bei vielen Apotheken und Hausärzten durchgeführt werden.
Aufgrund der hohen Infektionszahlen und der damit zusammenhängenden großen Nachfrage nach Tests zur Beendigung der Isolation ist es für den Südtiroler Sanitätsbetrieb derzeit nicht mehr möglich, zeitgerechte Termine in den eigenen Teststationen („Drive-in“) anzubieten.
Deshalb wird daran erinnert, dass die Tests zur Aufhebung der Isolation auch in sehr vielen Apotheken, bei den allermeisten Haus- und Kinderärzten und in den Testzentren der Gemeinden (eine Übersicht über die Testmöglichkeiten finden Sie hier) durchgeführt werden können. Hierzu muss das Schreiben des epidemiologischen Dienstes mit der Isolationsverordnung vorgelegt werden, um festzustellen, ob die Isolationszeit beendet werden kann. Die negativen Testergebnisse müssen dem Sanitätsbetrieb von den Apotheken oder Haus- und Kinderärzten oder Testzentren übermittelt werden. Der Dienst für die epidemiologische Überwachung stellt daraufhin die offizielle Mitteilung der Isolationsbeendigung aus und lässt diese dem Bürger/der Bürgerin zukommen.
Die Isolation kann nicht vor Ablauf der Isolationszeit beendet werden, die wiederum vom Gesundheitszustand und Impfstatus des Betroffenen abhängt:
- Wer bereits seine Auffrischimpfung (Booster) erhalten oder seinen Impfzyklus vor nicht mehr als 120 Tagen abgeschlossen hat, kann nach sieben Tagen aus der Isolation entlassen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings Symptomfreiheit seit drei Tagen, ein negativer PCR- oder Antigentest sowie die offizielle Mitteilung der Isolationsbeendigung des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
- Liegt der Abschluss des Impfzyklus weiter als 120 Tage zurück oder ist die infizierte Person ungeimpft, endet die Isolationszeit frühestens nach zehn Tagen. Auch in diesem Fall muss die betroffene Person seit drei Tagen symptomfrei sein, über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigentest und die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb ausgestellte Bestätigung verfügen.
Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit sind kostenlos, wenn sie am 7. bzw. 10. Tag bei den Apotheken bzw. Haus- oder Kinderärzten durchgeführt werden. Werden die Tests bei privaten Testzentren oder den Zentren der Gemeinden durchgeführt, sind diese kostenpflichtig.