Politik
Gesetzentwurf für Corona-Impfpflicht präsentiert
17.01.2022
Die österreichische Bundesregierung hat am Sonntag (16. Jänner) den überarbeiteten Gesetzesentwurf für eine allgemeine Corona-Impfpflicht präsentiert. Diese tritt Anfang Februar in Kraft.
Die Impfpflicht gilt ab Anfang Februar für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können; für Personen, die als genesen gelten (6 Monate), gilt die Pflicht ebenfalls nicht. Bei Nichteinhaltung sind hohe Strafen vorgesehen. In der Eingangsphase, die bis Mitte März geht, wird es keine Strafen geben.
Die Einführung der Impfpflicht erfolgt in drei Phasen. Von Anfang Februar bis Mitte März wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Ab 16. März werden Kontrollen durchgeführt; wer nicht geimpft ist, muss dann mit einer Anzeige rechnen. Im abgekürzten Verfahren beläuft sich die Strafe auf 600 Euro, im ordentlichen Verfahren auf bis zu 3.600 Euro. Wird eine Strafe nicht bezahlt, wird sie gepfändet.
Bei Notwendigkeit wird in der dritten Phase ein Impfstichtag festgelegt. Ungeimpfte Personen erhalten dann ein Erinnerungsschreiben und müssen bis zum Stichtag ein gültiges Impfzertifikat vorweisen, ansonsten erhalten sie eine automatisierte Impfstrafverfügung.
Am Montag wird das Gesetz im Gesundheitsausschuss behandelt, am Donnerstag soll es im Nationalrat beschlossen werden. Beschlossen werden soll das Impfpflicht-Gesetz am Donnerstag kommender Woche im Nationalrat; dafür ist die einfache Mehrheit notwendig.