Gesellschaft
Freienfeld: Silvester ohne Feuerwerk
29.12.2022
Bürgermeisterin Verena Überegger erinnert die Bürger von Freienfeld daran, dass das Zünden und Werfen von Feuerwerkskörpern im gesamten Gemeindegebiet strengstens verboten ist.
Auch das Abfeuern von Böllern, Bomben, Knallkörpern und Raketen jeglicher Art ist untersagt.
Verstöße gegen die Verordnung werden mit einem Bußgeld zwischen 80 und 500 Euro geahndet.
Ausnahmen vom Verbot können von Seiten der Bürgermeisterin auf schriftlichem und begründetem Antrag der betroffenen Person hin gewährt werden.
Die gesamte Verordnung kann
hier im Wortlaut eingesehen werden.
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