Politik
Beitragsansuchen ab 8. Februar möglich
08.02.2023
Ab Mittwoch, 8. Februar können Unternehmen um einen Beitrag für die Anschaffung eines elektrobetriebenen Fahrzeuges ansuchen. Die Kriterien wurden bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung am Dienstag (7. Februar) den "Richtlinien für die Gewährung von Förderungen zur Entwicklung der Elektromobilität" zugestimmt. "Die Landesregierung bekräftigt damit, dass sie weiterhin Anreize für Investitionen im Bereich der Elektromobilität setzen und eine umweltverträgliche, nachhaltige Mobilität fördern will", so Achammer.
Interessierte Unternehmen können ab Mittwoch, den 8. Februar um einen Beitrag für Investitionen in diesem Bereich ansuchen. Bereits im Dezember 2019 hatte die Landesregierung entsprechende Richtlinien zur Förderung der Elektromobilität unter Südtirols Wirtschaftstreibenden genehmigt. Diese waren mit 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Nachdem das Grundanliegen dieser Richtlinien weiter unterstützt werden soll, war eine entsprechende Verlängerung nötig geworden, für die Ausgaben in einer Höhe von 1,8 Millionen Euro geschätzt wurden.
(LPA - Foto: Unsplash)