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Home → News → Tirol: Ab 1. April Entnahme von Problem- oder Risikowölfen möglich - 17.03.2023 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
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Umwelt

Tirol: Ab 1. April Entnahme von Problem- oder Risikowölfen möglich

17.03.2023
Am 1. April tritt in Tirol das Gesetz in Kraft, das den Abschuss von Problem- oder Risikowölfen per Verordnung vorsieht. Tirols und Südtirols Jagdverantwortliche haben sich darüber ausgetauscht.

Die Südtiroler Jagdverantwortlichen werden genau beobachten, was in Tirol nach Inkrafttreten des neuen Jagdgesetzes passiert. Gibt es keine Anfechtungen von EU-Seite, tritt am 1. April das abgeänderte Jagdgesetz in Kraft. Es sieht die Möglichkeit vor, per Verordnung den Abschuss von Risiko- bzw. Schadwölfen zu veranlassen - ohne jegliche Beschwerdemöglichkeit vor Gericht. "Dies ist ein erheblicher Unterschied zu unserem rechtlichen Rahmen in Bezug auf den Abschuss von Wölfen, wenngleich das europäische Artenschutzrecht, das dem Wolf den höchstmöglichen Schutzstatus einräumt, auch in Österreich gilt. Denn obwohl wir ein gültiges Landesgesetz haben, das uns die Möglichkeit der Entnahme einräumt und das sogar einer Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof standgehalten hat, wäre ein darauf aufbauendes Abschussdekret sofort vor dem Verwaltungsgericht anfechtbar", so Landesrat Arnold Schuler nach einem Treffen mit seinem Tiroler Amtskollegen Josef Geisler, Landeshauptmannstellvertreter Georg Dornauer und dem Tiroler Landesjägermeister Anton Larcher. In Tirol sei die Gesetzeslage anders als in Südtirol; die Bundesländer haben weiterreichende Zuständigkeiten als die Provinzen und Regionen in Italien.

"Seit vielen Jahren bemühen wir uns jetzt schon um eine realistische Möglichkeit, mit den Großraubtieren in Tirol umzugehen. Mit der Jagdnovelle schaffen wir das Werkzeug für ein brauchbares Management", so Josef Geisler. Konkret wird auf eine Verordnung gesetzt, die das Verfahren vom Schadereignis bis hin zur Entnahme straffen soll. Gleichzeitig werden Risiko- und Schadraubtiere klar definiert und gleichzeitig nicht schützbare Almen durch Verordnung definiert. Das Fachkuratorium des Landes Tirol wird ausgesetzt. Alle Änderungen im Jagdgesetz gelten für die Großraubtiere Wolf, Bär, Luchs und Goldschakal. Eine Abschussverordnung schließe die Möglichkeit, vor Gericht Beschwerde einzulegen, aus. "Der Verordnungsweg ist ein juristischer Grenzgang. Aber solange die EU den Schutzstatus des Wolfs nicht senkt, haben wir keine andere Wahl. Wir werden dieses Risiko jedenfalls eingehen. Es geht darum, den Wölfen in Tirol den Kampf anzusagen", fand Geisler klare Worte. In Tirol sind im Jahr 2022 19 Wölfe nachgewiesen worden.

"In Südtirol waren es 2022 29 Exemplare, die zweifelsfrei nachgewiesen wurden, gewesen sind es wohl mehr", sagt Schuler. In Südtirol bestehe nicht das legislative Problem, sondern die Umsetzung, sprich Ausführung eines Abschusses. Einerseits braucht es für einen Abschuss das Einverständnis des Obersten Instituts für Umweltschutz und -forschung (ISPRA). "Zudem werden Abschussverordnungen für geschützte Tierarten immer vor dem Verwaltungsgericht angefochten und erfahrungsgemäß werden die Verordnungen auch vom Gericht ausgesetzt, während das in Tirol in dieser Form nicht möglich ist", so der Südtiroler Landesrat. Die Sinne in Richtung Norden bleiben geschärft, so Schuler:"Wir beobachten und warten ab. Wird das Tiroler Gesetz umgesetzt, sehe ich auch für uns neue Wege, den Abschuss von Problem- und Risikowölfen vorzusehen."

(LPA)

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