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Home → News → Zuschüsse für Radfahren und Kombinieren verschiedener Mobilitätsmittel - 29.03.2023 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Umwelt

Zuschüsse für Radfahren und Kombinieren verschiedener Mobilitätsmittel

29.03.2023
Die Landesregierung hat die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität am Dienstag (28. März) auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider den aktuellen Erfordernissen angepasst.

"Gefördert werden soll vor allem die Mobilität mit dem Fahrrad und das Kombinieren verschiedener Mobilitätsmittel", so Landesrat Daniel Alfreider. Nachhaltige Mobilität fange bei jedem einzelnen im Alltag an: "Wir alle können maßgeblich zu nachhaltiger und vernetzter Mobilität beitragen und konkrete Maßnahmen setzen, egal ob es um mehr Radfahren, das Nutzen von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, das Fahren mit Bus und Bahn oder ganz einfach ums zu Fuß unterwegs sein geht."

Sowohl für Einzelpersonen als auch Organisationen, die Fahrradmobilität unterstützen wollen, sehen die neuen Förderkriterien noch mehr Möglichkeiten vor: So können Kondominien künftig um Beiträge für einen überdachten Fahrradabstellplatz ansuchen. Unternehmen können um Förderungen beim Anmieten von E-Bikes für ihre Mitarbeiter ansuchen. Ausgeweitet werden sollen auch die Sharing-Dienste in den urbanen Räumen. Im öffentlichen Bereich spielt die Sicherheit eine wichtige Rolle, daher sollen in Zukunft auch Bike-Boxen verstärkt gefördert werden. Wichtig bei allen Projekten, in denen es um digitale Dienste geht, ist die vorgeschriebene Kompatibilität mit dem Südtirol-Pass.

Um eine effiziente Ressourcennutzung gewährleisten zu können, wird außerdem ein Rotationsprinzip eingeführt.

Gefördert werden Eingriffe, Projekte und Veranstaltungen, Sensibilisierungsmaßnahmen von Privaten und öffentlichen Betrieben wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Tourismusgenossenschaften usw., die das Vermeiden, Verlagern und Verbessern von Verkehr zum Inhalt haben.

Die Beitragsansuchen müssen jeweils innerhalb 31. März bzw. innerhalb 31. Juli telematisch und mit Stempelsteuer versehen bei der Landesabteilung abgegeben werden.

Eine eigens eingesetzte Kommission mit Fachleuten bewertet die Gesuche um Zuschüsse anhand eines Punktesystems. Um einen Beitrag zu bekommen, braucht es mindestens 30 Punkte. Am meisten Punkte gibt es für Tätigkeiten, die auf die Verkehrsvermeidung abzielen (maximal 60 Punkte), gefolgt von der Verkehrsverlagerung (maximal 50 Punkte) und der Verkehrsverbesserung (maximal 30 Punkte). Zusätzliche Punkte werden für Innovation, die territoriale Abdeckung, die Einbindung unterschiedlicher Subjekte, Vorbildwirkung und Synergien vergeben.

(LPA - Foto: pexels)

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