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Home → News → Wolfsentnahme: Zweite Ermächtigung ausgesetzt - 18.09.2023 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
© Landesamt für Jagd und Fischerei
Umwelt

Wolfsentnahme: Zweite Ermächtigung ausgesetzt

18.09.2023
Das Verwaltungsgericht Bozen hat die zweite Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen einstweilig ausgesetzt, nachdem die Maßnahme von Tierschutzaktivisten angefochten wurde.

Die zweite Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen in Südtirol, nämlich im Umkreis von zehn Quadratkilometern auf Almen um Kastelbell, wurde am 15. September vom Landeshauptmann ausgestellt. Am 18. September hat das Verwaltungsgericht Bozen die vorsorgliche Aussetzung der Maßnahme mittels Präsidialverfügung ohne Anhörung mitgeteilt. Dem vorausgegangen war eine Anfechtung durch die Tierschutzorganisationen LNDC Animal Protection, LAV, Liga gegen Tierversuche (Lega Anti Vivisezione) und der italienischen Vereinigung für den World Wide Fund For Nature E.T.S.. Deshalb wird der Einsatz des Landesforstkorps für die Wolfsentnahme vorläufig eingestellt, bis die gerichtliche Klärung erfolgt ist.

Der Landeshauptmann und der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft nehmen diesen Schritt des Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Es gehe eine akute Gefahr für Nutztiere und damit für die traditionelle Alm- und Berglandwirtschaft von der stark wachsenden Wolfspopulation in Südtirol aus. Darum sei eine Entnahme von Wölfen dringend erforderlich. Die Anwaltschaft des Landes wird auch diese erlassene Entnahmeermächtigung vor Gericht verteidigen.

Unabhängig davon haben die Landeshauptleute von Südtirol und Trentino im Rahmen ihrer Teilnahme an der heutigen Ministerratssitzung im Palazzo Chigi erneut an die Ministerpräsidentin den Appell gerichtet, dem zunehmenden Druck durch Großraubtiere auch durch staatliche Maßnahmen wirksam entgegenzuwirken und die entsprechenden Bemühungen auf Landesebene zu unterstützen. Die Ministerpräsidentin hat sich bereit erklärt, entsprechende Vorschläge für staatliche Normen zu prüfen.
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