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Home → News → Tipps zum Winterschlussverkauf - 12.01.2024 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Gesellschaft

Tipps zum Winterschlussverkauf

12.01.2024
Am Samstag (13. Jänner) beginnt in vielen Orten Südtirols der Winterschlussverkauf 2024. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) erinnert daran, dass aus diesem Anlass die Preise, nicht aber die Verbraucherrechte herabgesetzt werden dürfen. Hier die wichtigsten Tipps für eine erfolgreiche Schnäppchenjagd.

Auch für Produkte im Ausverkauf gilt: Sie müssen mangelfrei sein und den Werbeaussagen entsprechen. Weist ein Produkt einen Mangel auf (der nicht extra gekennzeichnet und Anlass für einen zusätzlichen Rabatt war), muss dieses Produkt gemäß den Normen der Gewährleistung repariert oder durch ein mangelfreies ersetzt werden. Sind beide Maßnahmen unmöglich, so muss der Kaufvertrag aufgelöst werden, wobei die Verbraucher die defekte Ware zurückgeben und dafür das Geld (und keinesfalls einen Gutschein!) zurückerhalten.

Im Ausverkauf müssen die Preisschilder drei Angaben aufweisen:


1) der ursprüngliche Verkaufspreis , d. h. der niedrigste Preis, der in den 30 Tagen vor der Preisreduzierung galt (außer für Agrarprodukte, Lebensmittel und unterpreisige Produkte)

2) die Preissenkung, ausgedrückt als Prozentsatz;

3) der neue Verkaufspreis, d. h. der ermäßigte Preis.

Kluge Schnäppchenjäger beäugen die Auslagen bereits vor Start des Schlussverkaufs, um sich gegen Mondpreise abzusichern.

Alle Geschäftsstellen sind verpflichtet, POS-Zahlungen (Kredit- Prepaid- oder Bankomatkarte) anzunehmen.

Tipps zur Schnäppchenjagd:


• Überlegen Sie vorab, was Sie brauchen: eine Wunschliste hilft beim bewussten Einkauf.

• Die Angebote mehrerer Händler vergleichen.

• Was ein Geschäft schon vorher als Sonderangebot angepriesen hat, muss beim Saisonabschied nochmals reduziert werden. Daher empfiehlt es sich, bereits vor Schlussverkauf einen Blick in die Schaufenster zu werfen.

• Achten Sie darauf, dass die vom Gesetz vorgesehene strikte Trennung zwischen Ausverkaufsware und Ware zum normalen Preis auch eingehalten wird.

• Die beworbenen Preise gelten für alle Käufer, und zwar ohne mengenmäßige Beschränkung oder Koppelung an irgendeine Bedingung und bis zum restlosen Verkauf des Bestandes. Die Kunden müssen mit einem von außen einsehbaren Hinweis darüber informiert werden, wenn der Warenvorrat erschöpft ist.

• Im Eifer des Gefechts können Waren und Preisschilder schon mal durcheinander geraten. Daher empfiehlt es sich, vor dem Bezahlen immer das Etikett zu überprüfen.

• Auch für den Schlussverkauf gilt: Kassenzettel oder Rechnung sorgfältig aufbewahren. Sie sind für eventuelle Reklamationen beim Händler oder auch für die Meldung eines Schadens, beispielsweise bei der Hausratversicherung, wichtig.

• Fehlerfreie Produkte müssen vom Händler grundsätzlich nicht zurückgenommen werden, während des Schlussverkaufs ebenso wenig wie in der Normalsaison. Tun sie es doch, geschieht dies aus Kulanz. Bei mangelfreier Schlussverkaufsware wird der Umtausch zumeist ausdrücklich ausgeschlossen. Wer ihn dennoch wünscht, bittet den Händler um einen Vermerk auf dem Kassenzettel oder der Rechnung.

• Reduzierte Preise sind keineswegs gleichzusetzen mit eingeschränkten Rechte für die Kunden. Auch bei sensationell niedriger Auszeichnung hat man Anspruch auf Waren ohne Mängel und im Rahmen des Gesetzes zur Gewährleistung auf die zugesicherten Eigenschaften. Wird ein Artikel billiger verkauft, weil er beispielsweise leicht verschmutzt ist oder eine Farbschattierung im Innenfutter aufweist, muss dies auch angegeben werden.

• Jeden Mangel, auf den ein Geschäft nicht ausdrücklich hingewiesen hat, kann der Kunde, wenn er ihn später bemerkt, reklamieren. Die Frist, Fehler zu beanstanden, währt 2 Jahre ab Kaufdatum. In den ersten 12 Monaten liegt die Beweislast - also dass der Fehler zum Zeitpunkt des Kaufes nicht bestanden hat - beim Händler.

Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik

Bei Elektro- und Elektronikgeräten zahlt sich ein Blick auf das Energielabel aus (dies findet sich z.B. auf Kühlschränken, Fernsehgeräten, Waschmaschinen, aber nicht auf kleineren Geräten wie Smartphones oder Tablets). Bei Ankauf von TV-Geräten oder Decodern gilt sicherzustellen, dass diese den neuen Standard des Digitalfernsehens (DVBT-2) entsprechen.

Termine im Überblick:


In den meisten Südtiroler Gemeinden ist der Beginn auf den 13. Jänner 2024 und das Ende auf den 10. Februar 2024 festgelegt. In den Tourismusgemeinden beginnt der Saisonschlussverkauf hingegen erst am 24. Februar 2024 und endet am 23. März 2024.

Nähere Informationen sind bei der Verbraucherzentrale Südtirol (Tel. 0471-975597 oder E-Mail info@verbraucherzentrale.it) erhältlich.
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