Politik
Sterzing: Gemeindevertreter im Bezirksrat ersetzt
11.04.2024
Auf seiner jüngsten Sitzung, die am 3. April im historischen Ratssaal stattgefunden hat, hat der Gemeinderat von Sterzing u. a. einen neuen Vertreter der Gemeinde im Bezirksrat namhaft gemacht.
Nachdem der bisherige Gemeindevertreter David Zanarotto aus persönlichen Gründen zurückgetreten war, war eine Neubesetzung notwendig geworden. Da der neue Vertreter derselben Sprachgruppe und der politischen Minderheit angehören muss, fiel die Wahl mehrheitlich auf Roberto Giordani. Er wurde mit neun Stimmen – vier Stimmzettel waren weiß – in den Bezirksrat entsandt.
Geförderter Wohnbau
Notwendig war auch die Abänderung der Verordnung über die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau aus dem Jahr 1999. So erfolgt u. a. die Einreichung der Gesuche um Zuweisung von gefördertem Baugrund nun stets in Bezug auf eine bestimmte Erweiterungszone oder auf einzelne Baulose einer bestimmten Erweiterungszone. Der Stadtrat legt den Termin für die Einreichung der Zuweisungsgesuche fest, die Frist darf nicht geringer als 60 Tage sein. Die endgültige Rangordnung hat Gültigkeit bis Erschöpfung der zur Verfügung stehenden Kubatur der Zone oder des Bauloses, höchstens aber für einen Zeitraum von drei Jahren ab Genehmigung. Die Abänderung wurde einstimmig genehmigt.
Vereinbarung Kita
Die im Jahr 2021 getroffene Vereinbarung, mit der die Führung der Kindertagesstätten Wipptal, Ratschings und Freienfeld an die Bezirksgemeinschaft Wipptal übertragen wurde, wurde einstimmig ergänzt. Da nun auch in der Gemeinde Pfitsch eine Kindertagesstätte zur Verfügung steht, wurde diese in die Vereinbarung aufgenommen. Ab dem Jahr 2024 wird von den Gemeinden zudem eine Entschädigung für den Verwaltungsaufwand der Bezirksgemeinschaft Wipptal eingehoben.
Interne Kontrollen
Die Verordnung über die internen Kontrollen wurde einstimmig ergänzt und auf die Kontrolle der Gesellschaften mit Gemeindebeteiligung ausgedehnt. Öffentliche Körperschaften unter 15.000 Einwohnern müssen die nachträgliche Kontrolle der administrativen und buchhalterischen Ordnungsmäßigkeit, der Umsetzung der Pläne und Programme, der Gebarung und der der Finanzgleichgewichte durchführen.