Wirtschaft
Unternehmen erhalten Zuschüsse vom Land
19.04.2024
Um Unternehmen bei Katastrophenfällen unter die Arme zu greifen, gibt es Zuschüsse vom Land. Die Kriterien für die Zuweisung dieser Subventionen hat die Landesregierung vor kurzem genehmigt.
Die Beihilfen können Unternehmen in Anspruch nehmen, die ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind und in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder gastgewerbliche Tätigkeit ausüben. "Glücklicherweise sind es nur wenige Anträge pro Jahr, aber die Bestätigung dieser Beihilfen ist ein Zeichen unserer kontinuierlichen Unterstützung für die lokale Wirtschaft in Zeiten der Not", so Wirtschaftslandesrat Marco Galateo.
Die Zuschüsse können für Schäden an Gebäuden, Einrichtungen, Ausrüstungen, technischen Anlagen, Warenbeständen, Produkten, Materialien und für die Personalkosten für Räumungsarbeiten eingesetzt werden. Ebenfalls zulässig sind die Ausgaben für Schutz- und Konsolidierungsmaßnahmen nach dem Ereignis. Die Beihilfe wird als Kapitalzuschuss gewährt, der 50 Prozent der förderfähigen Kosten abdeckt. Für Beiträge über 25.000 Euro ist eine Garantie oder Bürgschaft zugunsten des Landes erforderlich. Wenn die Schäden bereits durch Versicherung oder andere Entschädigungen gedeckt sind, wird der Beitrag entsprechend angepasst, damit der restliche Schadensbetrag, der tatsächlich vom Unternehmen zu tragen ist, nicht überschritten wird.
Die Beihilfen sollen dazu beitragen, die Liquidität der Unternehmen in schwierigen Zeiten zu unterstützen und eine wirtschaftliche Struktur zu fördern, die künftigen Herausforderungen gewachsen ist. Die begünstigten Unternehmen sind verpflichtet, ihre beschädigten Anlagen und Strukturen wieder aufzubauen und die Wiederaufbaumaßnahmen innerhalb von 24 Monaten nach Gewährung des Zuschusses abzuschließen.
(LPA; Foto: unsplash)