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Home → News → Neue Standards im Kommunikationssektor - 26.08.2025 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Gesellschaft

Neue Standards im Kommunikationssektor

26.08.2025
Am 8. August 2025 sind mit dem Beschluss Nr. 255/24/CONS der Aufsichtsbehörde Agcom neue Qualitätsstandards im Bereich Kommunikation eingeführt worden. Die Kundenbetreuung bei elektronischen Kommunikations- und audiovisuellen Diensten muss nun schnell, kostenlos und transparent sein.


Kostenfreiheit, maximale Zugänglichkeit, Transparenz bei der Bearbeitung von Beschwerden und neue Qualitätsstandards: das sind die neuen Grundsätze und Verpflichtungen der Betreiber, die den Kund:innen von Mobilfunk- und Festnetzen garantiert werden müssen.

Dabei gilt insbesondere:

• An Werktagen muss ein von Mitarbeiter:innen geleisteter telefonischer Kundendienst mindestens von 08:30 bis 21:30 Uhr kostenlos zur Verfügung stehen.

• Die alternativen digitalen Möglichkeiten müssen klar, transparent und verständlich sein und es dem Nutzer ermöglichen, innerhalb kürzester Zeit Hilfe von einem Mitarbeiter zu erhalten und eine Beschwerde einzureichen.

• Die Beschwerde muss innerhalb einer 30-Tage-Frist vom Betreiber bearbeitet werden, und kann vom Kunden nicht nur wie bisher per Einschreiben mit Rückantwort oder auf digitalem Weg, sondern auch per Telefon eingereicht werden. Der Betreiber muss dem Kunden deshalbden Identifikationscode der Beschwerde mitteilen.

Besonderes Augenmerk wird auch auf die Qualität der telefonischen Kundenbetreuung gelegt, da die durchschnittliche Antwortzeit des Betreibers 150 Sekunden (also zweieinhalb Minuten) nicht überschreiten darf.

In diesem Zusammenhang behält sich die Aufsichtsbehörde das Recht vor, in regelmäßigen Abständen Umfragen zur Nutzerzufriedenheit durchzuführen, auch in Zusammenarbeit mit den Verbraucherverbänden.

Die Verbraucherzentrale erinnert: Betreiber, die diese neuen Standards in ihrem Kundendienst nicht umsetzen, können auf dem Portal der Agcom unter diesem Link gemeldet werden.

Hier der Link zur vollständigen Maßnahme der AGCOM Nr. 255/24/CONS:



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