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Home → News → Freienfeld: Geschwindigkeitsbegrenzung in Fraktionen - 18.09.2025 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Verkehr

Freienfeld: Geschwindigkeitsbegrenzung in Fraktionen

18.09.2025
Wie die Gemeinde Freienfeld mitteilt, gilt in der gesamten Fraktion Trens, Mauls, Stilfes und der Außenfraktion Elzenbaum aus Gründen der Verkehrssicherheit ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.
Die Verkehrsregelung im Detail:


Fraktion Trens:

• In der gesamten Fraktion Trens wird eine Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeführt. Die entsprechende Beschilderung kennzeichnet die Zone.
• Die weiteren Bestimmungen, welche in der Verordnung Nr. 18/2021 betreffend die Parkplatzregelungen, Einbahnregelungen, die allgemeinen Bestimmungen und die Zusatzbestimmungen bereits geregelt wurden, bleiben weiterhin bestehen.
• Die Einbahnregelung auf dem Schulweg und Leitenweg, die mit Verordnung Nr. 30/2023 geregelt wurde, bleibt weiterhin bestehen.

Fraktion Mauls

• In der gesamten Fraktion Mauls wird eine Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeführt. Die entsprechende Beschilderung kennzeichnet die Zone.
• Die weiteren Bestimmungen, welche in der Verordnung Nr. 18/2021 betreffend die Parkplatzregelungen, Einbahnregelungen, die allgemeinen Bestimmungen und die Zusatzbestimmungen bereits geregelt wurden, bleiben weiterhin bestehen.
• Durchfahrtsverbot auf dem Ländlichen Weg Valgenäun - Kälbergarten von der Kreuzung mit der SS 12 bis zur Kreuzung mit dem ländlichen Weg Valgenäun. Ausgenommen vom Durchfahrtsverbot sind Anrainer und Besucher der Anrainer, Fahrräder, Einsatzfahrzeuge der Rettungsorganisationen, Fahrzeuge der Polizei, Fahrzeuge der öffentlichen Verwaltung und von deren Diensten, Inhaber eines Behindertenausweises und Fahrzeuge mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung.

Fraktion Stilfes

• In der gesamten Fraktion Stilfes wird eine Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeführt. Die entsprechende Beschilderung kennzeichnet die Zone.
• Auf dem Bliegerweg mit Beginn 163m vor der Kreuzung mit der GS 16.5: Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h: Die entsprechende Beschilderung kennzeichnet den betroffenen Bereich.
• GS 16.5 in Richtung Stilfes mit Beginn 104m vor der Kreuzung mit dem Bliegerweg: Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h: Die entsprechende Beschilderung kennzeichnet den betroffenen Bereich

Außenfraktion Elzenbaum

• In der gesamten Außenfraktion Elzenbaum wird eine Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeführt. Die entsprechende Beschilderung kennzeichnet die Zone.
• Auf der Gemeindestraße GS 16.3 von der Kreuzung mit der SS12 bis zur Brücke über den Elzenbaumerbach B.595: Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Die entsprechende Beschilderung kennzeichnet die Zone.
• Durchfahrtsverbot auf der Gemeindestraße GS 16.3 mit Beginn 120m vor Brücke über den Elzenbaumerbach B.595 bis zur Kreuzung mit der SS508. Ausgenommen vom Durchfahrtsverbot sind die Einwohner der Gemeinde Freienfeld, Besucher der Anrainer, Fahrräder, Einsatzfahrzeuge der Rettungsorganisationen, Fahrzeuge der Polizei, Fahrzeuge der öffentlichen Verwaltung und von deren Diensten, Inhaber eines Behindertenausweises und Fahrzeuge mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung.

(Foto: pixabay)
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