Home it
Instagram Der Erker auf Facebook Kontakt
  • News
  • Erker
    • Über uns Team Werbung Abo bestellen SEPA-Dauerauftrag Geschenk-Abo Adressänderung Abo kündigen Mediendaten Online Voting Netiquette
      Aktuelle Ausgabe ERKER 04 2026 Archiv
      Nächster Redaktionsschluss

      Artikel 15. April
      Inserate 15. April


      >> Regeln Leserkommentare
  • Archiv
    • Serie: Das Wipptal und der Erste Weltkrieg Serie: 150 Jahre Brennerbahn Serie: Fotografen im Gespräch Serie: Ehrenbürger von Sterzing
  • Service
    • Veranstaltungskalender Kleinanzeiger Nützliche Links Wetter Webcam Videos Trauer
      Turnusdienste Ärzte
      Turnusdienste Apotheken
      Verkehrsmeldezentrale
      Pollenflugbericht
      Lawinenlagebericht
      Bus- und Zugfahrplan
       
  • Werbeagentur WIPP-Media
    • Leistungen Kontakt und Beratung Referenzen Werben im Erker
      Im Erker inserieren →

      Nächster Redaktionsschluss

      Artikel 15. April
      Inserate 15. April
Navigation
 
online
Anmelden 
close
Login
Benutzername:
Passwort:
Anmelden
Der angegebene Benutzer oder das Kennwort konnten im System nicht gefunden werden.
Noch kein Benutzer vom Erker? Registriere dich hier →
weather icon
8°C - 23°C Wetter Webcams Lawinen
Home → News → Verkehrsbeschränkungen in Tirol am 3. Oktober - 28.09.2025 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Verkehr

Verkehrsbeschränkungen in Tirol am 3. Oktober

28.09.2025

Die Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol informiert über folgende Beschränkungen im Schwerlastverkehr aufgrund des Feiertages „Tag der Deutschen Einheit“ in Deutschland.

Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat aufgrund des Feiertages „Tag der Deutschen Einheit“ in Deutschland am Freitag (3. Oktober) in der Zeit von 00.00 bis 22.00 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, erlassen.

Das Verbot gilt für Fahrten, bei denen das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, sowie auf der Brennerautobahn A 13 und Inntalautobahn A 12.

Durch die Fahrverbote auf der A12 und A13 soll das Abstellen von LKW auf Pannenstreifen und die damit einhergehende Gefährdung und die Behinderung des Reiseverkehrs verhindert werden. Andere Fahrverbote im Anschluss an das Sonderfahrverbot (das Nachtfahrverbot und das LKW-Fahrverbot aufgrund des Immissionsschutzgesetz-Luft) bleiben dadurch unberührt und sind zu beachten.

Ausgenommen von diesen Verboten sind Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, von Postsendungen sowie periodischen Druckwerken, der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, der unaufschiebbaren Belieferung von Tankstellen, gastronomischen Betrieben und Veranstaltungen oder Reparaturen an Kühlanlagen, dem Abschleppdienst, der Pannenhilfe, dem Einsatz in Katastrophenfällen, der medizinischen Versorgung, dem Einsatz von Fahrzeugen des Straßenerhalters oder von Fahrzeugen in seinem Auftrag zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs, dem Straßen- oder Bahnbau, dem Einsatz von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr, der Müllabfuhr, der Entsorgung von Abfällen, dem Betrieb von Kläranlagen oder dem Einsatz von Fahrzeugen eines Linienverkehrsunternehmers zur Aufrechterhaltung des regelmäßigen Linienverkehrs dienen, sowie Fahrten mit Fahrzeugen nach Schaustellerart, Fahrten mit Fahrzeugen der Berufsgruppe der Beleuchter und Beschaller zum und vom Ort der Auftragserfüllung, Fahrten gemäß § 42 Abs. 3a StVO, unaufschiebbare Fahrten mit Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen oder Lastkraftwagen mit Anhängern des Bundesheeres oder ausländischer Truppen, die sich auf Grund des Truppenaufenthaltsgesetzes in Österreich aufhalten oder Fahrten von Hilfstransporten anerkannter Organisationen. Ausgenommen sind auch Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Gütern von oder zu Flughäfen oder Militärflugplätzen, die für Zwecke der Zivilluftfahrt benützt werden. Darüber hinaus Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen technisch geeigneten Entlade-bahnhof bis zum Empfänger und zurück zum nächsten Verladebahnhof, sofern ein vollständig ausgefülltes Dokument (CIM/UIRR-Vertrag) mitgeführt wird, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug oder dessen Aufbauten (Wechselbehälter, Container) mit der Eisenbahn befördert werden oder bereits befördert wurden; dies gilt im kombinierten Güterverkehr Wasser-Straße sinngemäß, Fahrten, deren Ziel in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht wird und glaubhaft gemacht wird, dass sie von bestehenden Fahrverboten in Deutschland ausgenommen sind.

 

Drucken  
 
Tweet
Lesermeinungen:
Noch keine Kommentare abgegeben. Sei die/der Erste!
  Melde dich an, um die Kommentare zu lesen oder einen Kommentar zu hinterlassen.
Noch kein Benutzer vom Erker? Registriere dich hier →
Please add 6 and 6 and type the answer here:
weiter Verkehr:
strassensperre
03.04.2026
Holzschlägerungsarbeiten in Mauls
bahngleis
03.04.2026
Verspätungen und Zugausfälle
strassensperre
02.04.2026
Holzschlägerungsarbeiten in Gschließ
  • Veranstaltungen
    markt
    07.04.2026 Sterzlmarkt
    Sterzing - Stadtplatz.  
      09.04.2026 | Marty Supreme (it.)
      09.04.2026 | Buchvorstellung
      10.04.2026 | Ach, diese Lücke, diese entsetzliche Lücke
      10.04.2026 | Konzert
      10.04.2026 | Bauernmarkt
      10.04.2026 | Dann passiert das Leben (Senioren)
      11.04.2026 | Kamishibai
    Anzeigen
    Neue Veranstaltung vorschlagen
  • Kleinanzeiger
      Suche Tesla Model 3 gebraucht
      Mitarbeiter/in Kassa, Shop
      Suche Sommerjob
      Suche Sommerjob
      Suche Sommerjob
      Suche Sommerjob
      Sommerjob
    Anzeigen
    jetzt Kleinanzeige aufgeben
  • Umfrage
     
     
     
    Sollte Sterzing Alexander Langer posthum die Ehrenbürgerschaft verleihen?
    Abstimmen
    Archiv
Abo Werbung 2026
Kontakt
WIPP-Media GmbH
Der ERKER
Neustadt 20A
I-39049 Sterzing
Tel.: +39 0472 766876
grafik@dererker.it info@dererker.it barbara.fontana@dererker.it
Der Erker
Werben im Erker Online-Werbung SEPA-Dauerauftrag Regeln Leserkommentare Online Voting
Service
Veranstaltungskalender Kleinanzeiger Nützliche Links Wetter Webcam Videos Trauer
 
zurück zum Seitenanfang
Impressum | Sitemap | Cookie-Richtlinie | Privacy | | Webdesign Agentur