In letzter Zeit hat sich die sogenannte „Mystery Box" viral verbreitet: Es gibt sie sowohl online als auch in sogenannten „Pop-Up"-Geschäften (die also nur für eine gewisse Zeit offen bleiben).
Eine „Mystery Box" ist eine verschlossene Schachtel, die ohne Angaben zum Inhalt und zu einem Preis, der sich ausschließlich nach dem jeweiligen Gewicht richtet, verkauft wird. Der Kauf erfolgt in der Hoffnung, Gegenstände vorzufinden, die einen höheren Wert haben als der bezahlte Preis. Der Überraschungseffekt steht dabei im Mittelpunkt dieser Erfahrung. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept wie eine spannende Schnäppchenjagd. Doch die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) weist darauf hin, dass dabei sowohl die eigenen Rechte als auch die Nachhaltigkeit auf der Strecke bleiben könnten.
Wo bleiben die Verbraucherrechte?
In den meisten Verkaufsbedingungen dieser Veranstaltungen steht ausdrücklich, dass bei einem solchen Kauf auf jegliche Garantie, einschließlich der gesetzlichen Gewährleistung für beschädigte oder mangelhafte Ware, verzichtet wird. Solche Klauseln sind nach geltendem Recht unzulässig, weil der Verkäufer sowohl für Produktmängel als auch für daraus resultierende Sicherheitsgefahren haftet. Daher muss den Verbrauchern bei einem solchen „Blindkauf" auch bewusst sein, auf welche Rechte sie genau verzichten. Allemal erstaunlich scheint auch die vorgefundene Aussage, dass in einigen Paketen Ware enthalten sein kann, die für Minderjährige verboten ist – weshalb die Begleitung durch einen Erwachsenen angeraten wird.
Nachhaltigkeitsaspekte
Unternehmen, die diese Art von Verkauf anbieten, behaupten, dass sie die verloren gegangenen oder nicht abgeholten Pakete großer Online-Verkaufsplattformen aufkaufen. Die Unternehmen behaupten, dabei einen Beitrag im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftskreislaufes zu leisten, indem sie Waren wieder auf den Markt bringen, die sonst entsorgt oder zerstört werden müssten.
Doch in wie vielen Paketen tatsächlich nützliche und hochwertige Produkte stecken, ist unklar.
Außerdem richtet sich der Kauf hierbei nicht nach dem Bedarf nach einem bestimmten Produkt, sonder ausschließlich nach dem Überraschungseffekt. Dieser führt meist zum Ankauf von unerwünschter bzw. nutzloser Ware, die kurz darauf entsorgt wird und so lediglich für mehr Abfall sorgt.
Wahrscheinliche Enttäuschung lauert
Die VZS und das Europäische Verbraucherzentrum hatten Anfang 2025 eine solche Box von einem der zahlreichen Anbieter gekauft, und sie wurden "gelinde gesagt enttäuscht". Ihre Wahl fiel auf ein 3 kg schweres Paket, das angeblich aus Päckchen von Amazon-Rücksendungen bestand (wofür ein Aufpreis gezahlt wurde). Sie zahlten dafür 74,90 € plus 11,90 € Lieferspesen (bei 15 kg lag der Preis bei diesem Anbieter bereits bei 250 €). "Das Endergebnis", so die Verbraucherzentrale, "war eine bittere Enttäuschung!" Das bestellte Paket enthielt drei Schwimmmasken, eine Powerbank für Mobiltelefone und zwei Päckchen mit Möbelgriffen. Dies alles zu einem Preis, der weit über dem tatsächlichen Warenwert lag. Außerdem waren die Produkte größtenteils unbrauchbar oder sogar potenziell gefährlich, da fast keines von ihnen die erforderliche CE-Kennzeichnung aufwies. Wer neugierig ist, kann sich das Öffnen des Testpaketes
unter diesem Link ansehen.
Fazit
Aus Sicht der VZS lohnt sich die Teilnahme an solchen „Events" meist nicht. Grundlegende Verbraucherrechte dürfen nicht einfach so ausgeschlagen werden. Und: Nach dem Öffnen einer Mystery‑Box könnte man wohl feststellen, dass der gezahlte Preis den tatsächlichen Warenwert um Einiges übersteigt.