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Home → News → Durchführungspläne genehmigt - 06.12.2025 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Politik

Durchführungspläne genehmigt

06.12.2025
Die Landesregierung hat die Durchführungspläne für mehrere Gewerbegebiete von Landesinteresse angepasst. Damit wird in zehn Gemeinden die Errichtung von Räumen für die zeitweilige Unterbringung von Mitarbeitenden ermöglicht.

Damit will die Landesregierung einen weiteren Schritt zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft und zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes setzen. Unternehmen können somit flexibel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitweilig beherbergen.

Konkret ist es nun in den Gewerbegebieten Sadobre (Freienfeld), Wurzer (Leifers), Trudner Bach (Neumarkt), Am Bahnhof (Neumarkt und Tramin), Unterackern (Ratschings und Sterzing) sowie in den Industriezonen Lana, MEMC, Sinich, Sandhof (Meran) und Sader (Vahrn) möglich, Unterkünfte für Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Insgesamt wird die Möglichkeit geschaffen über 380 zeitweilige Unterkünfte in den Gewerbegebieten vorzusehen, darunter 101 in der Industriezone Lana, 75 im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“, 67 im Gewerbegebiet „Sadobre“ und eine kleinere Anzahl in den übrigen Gebieten

„Mit dieser Maßnahme schaffen wir eine flexible Lösung für Betriebe, die zeitweise Personal unterbringen müssen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, entlastet den Wohnungsmarkt und erleichtert die Arbeit unserer Betriebe", so Peter Brunner, Landesrat für Raumentwicklung. „Gleichzeitig stellen wir sicher, dass der vorhandene Raum verantwortungsvoll genutzt wird."

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die Unterkünfte grundsätzlich auf allen Baulosen mit zulässiger Dienstleistungsquote errichtet werden können. Für bestimmte Zonen gelten besondere Vorgaben: In Meran etwa müssen die Unterkünfte in höheren Gebäudebereichen oder zentralen Lagen untergebracht werden, um Sicherheit und ein gutes Einfügen ins Ortsbild zu gewährleisten. Da im Gebiet Trudner Bach derzeit keine Dienstleistungskubatur vorhanden ist, wird eine solche im Ausmaß von 200 Kubikmetern pro Baulos (ausschließlich für Unterkünfte reserviert) vorgesehen.

Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Gemeinden sind für die Zuteilung der Unterkünfte und die Kontrolle der Kriterien zuständig.

(LPA)
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