Politik
Naturgefahren einschätzen
11.01.2026
105 der 116 Südtiroler Gemeinden, darunter auch alle Wipptaler Gemeinden, verfügen derzeit über einen gültigen Gefahrenzonenplan.
In sechs Gemeinden läuft die fachliche Prüfung der Pläne, in fünf Gemeinden ist der Plan derzeit in Genehmigungsphase.
Der Gefahrenzonenplan ist ein Planungsinstrument, in dem Gebiete mit hydrogeologischen Gefahren (Massenbewegungen, Überschwemmungen, Murgänge und Lawinen), die auf Siedlungen und Infrastrukturen einwirken, und deren Ausmaß und geografische Ausdehnung angezeigt werden.
"Ein gültiger Gefahrenzonenplan ist ein wichtiges Instrument für die Raumplanung und die Voraussetzung, um die Siedlungsentwicklung einer Gemeinde über einen längeren Zeitraum sicher und korrekt planen zu können", betont der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Raumentwicklung Peter Brunner.
Mehr über dieses Thema auf der Webseite https://naturgefahren.provinz.bz.it/de/gefahrenzonenplan-gzp
(LPA/Landesamt für Wildbach- und Lawinenverbauung West in der Agentur für Bevölkerungsschutz Südtirol - Protezione Civile Alto Adige / Grafik: Landesamtfür Landschafts- und Gemeindeplanung)