Gesellschaft
Ferienbetreuung: Kriterien angepasst
13.01.2026
Mitte November hatte die Landesregierung neue Kriterien, mit denen Sommer- und Ferienbetreuungsprojekte vom Land finanziell unterstützt werden, verabschiedet. Nachdem es dazu vor allem von Seiten der Trägerorganisationen unterschiedlichste Rückmeldungen gegeben hatte, wurden am 12. Jänner in einer außerordentlichen Regierungssitzung einige Änderungen an den Kriterien vorgenommen.
Zu den wesentlichsten Änderungen zählt die Erhöhung des Beitrages, den das Land für die Verpflegungskosten übernimmt: So erhalten die Trägerorganisationen künftig 5 Euro täglich (je Kind und Betreuungsperson), ursprünglich waren 3,73 Euro vorgesehen.
Erhöht wurden zudem die förderfähigen Restkosten: Zunächst wurden diese mit 250 Euro pro Gruppe für alle Ferienprojekte vorgesehen, aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen wurden diese nun nach Altersklassen gestaffelt: 350 Euro für Projekte für Grundschulkinder und 450 Euro pro Gruppe/Woche für Projekte für Mittelschülerinnen und -schüler. Angehoben wurde zudem die anerkannte Pauschale für die pädagogische Leitung in den Projekten für Kinder im Pflichtschulalter.
Um den unterschiedlichen Kostenstrukturen der Projekte besser Rechnung tragen zu können und den Elterntarifen entgegenzukommen, wurden die Einnahmen, die zur Errechnung des Förderbetrages abgezogen werden, von 50 auf 35 Euro (pro Kind und Woche) reduziert.