Gesellschaft
Förderanträge innerhalb 2. Februar einreichen
30.01.2026
Das Land Südtirol unterstützt Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Globalen Süden sowie Maßnahmen zum Schutz sprachlicher und kultureller Minderheiten.
Förderanträge können noch bis zum 2. Februar eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Nichtregierungsorganisationen, gemeinnützige Organisationen sowie weitere Körperschaften ohne Gewinnabsicht mit Sitz oder operativer Tätigkeit in Südtirol.
Die fachliche Prüfung erfolgt durch das Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität.
Nähere Infos auf der Webseite
Internationale Zusammenarbeit und Minderheitenschutz.
(LPA; Foto: pexels)