Verkehr
Rückschlag für die Brennerautobahn AG
14.02.2026
Paukenschlag im Wettbewerb um die 50-jährige Konzession der Brennerautobahn: Ein Vorzugsrecht für die Brennerautobahn AG ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 5. Februar zu einem vergleichbaren Fall in Mailand hervor, sind sich EU-Rechtsexperten einig.
Der EuGH stellte klar, dass ein solches Vorrangsrecht gegen den Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsatz verstößt. Damit darf ein Vorrecht, mit dem ein Promotor ein besseres Konkurrenzangebot übernehmen und den Zuschlag erhalten kann, nicht angewendet werden.
Nach Ansicht der Experten ist dieses Urteil direkt auf die A22-Ausschreibung übertragbar. Ohne Vorzugsrecht müssten alle Bewerber gleichbehandelt werden – mit der Folge, dass die Brennerautobahn AG am Ende der Ausschreibung leer ausgehen könnte. Nun liegt es am Transportministerium zu entscheiden, wie das Verfahren weitergeführt wird.