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Home → News → Leistbar, aber nicht umsonst - 23.02.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Politik

Leistbar, aber nicht umsonst

23.02.2026
Die Kurskorrektur, die beim WOBI-Mietzins seit 2022 eingeleitet wurde, zeigt Wirkung: Aktuell bezahlen 4.666 Mieter zwischen 101 und 200 Euro Miete pro Monat, 2.316 Personen begleichen zwischen 201 und 300 Euro für ihre Unterkunft und 2.447 Personen zahlen über 500 Euro im Monat.

Für Wohnlandesrätin Ulli Mair sind diese Zahlen Ausdruck einer Wohnpolitik, die leistbar, aber doch sozial gerecht ist. "Das Wohnbauinstitut verfolgt eine klare soziale Zielsetzung, muss aber auch verantwortungsvoll mit öffentlichen Ressourcen umgehen. Die Mieten sollen soziale Härten abfedern und sich am Einkommen orientieren, gleichzeitig sichert eine angemessene Beteiligung der Mietenden die Wertschätzung des Wohnraums und ist ein Gebot der Gerechtigkeit gegenüber der Allgemeinheit", ist Mair überzeugt. Besonders durch die ab 2022 eingeleiteten Anpassungen sei das System in diesem Sinne gerechter gestaltet worden.

Die Durchschnittsmieten sind seit 2015, also im Laufe von zehn Jahren, von 191 auf heute 315 Euro gestiegen (siehe beigefügte Grafik). Die zweimalige Anpassung der Mindestmiete, zunächst von 50 auf 80 und dann von 80 auf 120 Euro, die auf Antrag von Landesrätin Mair erfolgt ist, "sorgt für mehr Ausgewogenheit und Gerechtigkeit innerhalb des sozialen Netzes, indem ein leistbares Mindestmaß an Eigenverantwortung eingefordert wird, was wiederum sicherstellt, dass die soziale Aufgabe des WOBI für jeden Bürger nachvollziehbar und akzeptiert bleibt", betont Mair.

Durch Mieten finanziert WOBI seine Sozialwohnungen

Dadurch sind die jährlichen Mieteinnahmen für Wohnungen in zehn Jahren von etwa 27 Millionen Euro auf etwa 44 Millionen Euro gestiegen. Hinzu kommen die Einnahmen für die Vermietung von Garagen, Stellplätzen und anderen Lokalen. Dadurch kann das WOBI die Betriebskosten und einen Großteil der Ausgaben für Instandhaltung und Sanierung der Wohnungen selbst finanzieren.

Neue Regeln bei Mietzinsberechnung seit 1. Jänner 2026

Die Neuregelung des Mietzinses, welche die Landesregierung im Oktober beschlossen hat, ist seit 1. Jänner 2026 in Kraft und sieht sowohl eine Neuregelung der Mietverträge aus der Zeit vor 2024 als auch für jene vor, die danach geschlossen wurden. Unter anderem ist bei Letzteren dem Kaufkraftverlust durch die Inflation Rechnung getragen worden. Ziel sei es, betont Mair, die beiden Vertragsmodelle über die Zeit zunehmend anzugleichen.

(LPA; Foto: 
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