Politik
Ratschings hat ersten Gemeindeplan für Raum und Landschaft
31.03.2026
Die Landesregierung hat am 27. März auf Vorschlag des Landesrates für Raumentwicklung Peter Brunner den ersten Gemeindeplan für Raum und Landschaft genehmigt: Es handelt sich um jenen der Gemeinde Ratschings.
Der Gemeindeplan für Raum und Landschaft ist vom Artikel 52 und 53 des Landesgesetzes Raum und Landschaft vorgesehen und ersetzt als urbanistisches Planungsinstrument den Bauleitplan der Gemeinde. „Ratschings war bereits die erste Gemeinde Südtirols, die das Gemeindeentwicklungsprogramm genehmigt hat. Nun hat sie den ersten genehmigten Gemeindeplan für Raum und Landschaft“, so Landesrat Peter Brunner. Dieser soll für die Bürger klarer und leichter verständlich sein.
Der Gemeindeplan für Raum und Landschaft ist ein
Planungsinstrument für das gesamte Gemeindegebiet, in dem die Gemeinde die Abgrenzung und Nutzung der einzelnen urbanistischen Gebiete bestimmt und die jeweiligen Bau- und Nutzungsvorschriften erlässt, die Freiräume und die öffentlichen Grünflächen ausweist und festlegt, für welche Zonen Durchführungspläne vorgesehen sind.
Der Gemeindeplan hat eine neue überarbeitete Legende und neue vereinheitlichte Durchführungsbestimmungen. Das Planungsinstrument wurde an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. So sind im Plan von Ratschings alle Wohnbauzonen in Mischgebiete umgewidmet worden. Die bisherige Unterscheidung Auffüllzonen und Erweiterungszonen gibt es nicht mehr.
Die Gemeindeplan für Raum und Landschaft, mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, lässt sich in
newPlan online herunterladen. Weitere Informationen:
Gemeindeplan Raum und Landschaft
(LPA; Foto: Peter Daldos)