Gesundheit
Podologische Leistungen für chronisch Kranke ausgebaut
07.04.2026
Das Angebot podologischer Gesundheitsleistungen, also Leistungen für medizinische Fußpflege, hat die Landesregierung am 27. März mit einem Beschluss auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner erweitert und damit die Betreuung besonders belasteter Patienten verbessert. Der Beschluss ist seit 1. April 2026 in Kraft.
Künftig können Allgemeinmediziner und Kinderärzte bestimmte podologische Behandlungen auch direkt für Menschen mit Diabetes verordnen. Bisher durften dies ausschließlich Fachärzte. Das verkürzt Wege und vermindert Wartezeiten. So erhalten Menschen mit chronischen Erkrankungen schneller und einfacher die podologische Betreuung, die sie brauchen.
Neu ist auch, dass Patienten in onkologischer Behandlung oder mit rheumatologischen Erkrankungen podologische Leistungen weiterhin ticketbefreit erhalten. Diese Behandlungen dienen der Vorsorge, der Überwachung des Krankheitsverlaufs und der Vermeidung weiterer gesundheitlicher Schäden. Die Liste der Leistungen wurde überarbeitet und präzisiert, darunter einfache und komplexe podologische Behandlungen, Maßnahmen bei eingewachsenen Nägeln sowie verschiedene orthopädische Einlagen und Korrekturen.
Für die komplexe podologische Behandlung wird eine Höchstzahl von sechs Sitzungen pro Jahr eingeführt. Damit werden die Leistungen klarer strukturiert und zielgerichtet auf jene Patienten ausgerichtet, die sie am dringendsten benötigen. Auch für die Übergangszeit wurde gesorgt. Verschreibungen, die bis zum 31. Dezember 2025 ausgestellt wurden, bleiben bis Ende 2026 gültig. So können laufende Behandlungen ohne erneute Rezepte fortgesetzt werden.