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Home → News → Frist für Bettenrechte verlängerbar - 03.04.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Politik

Frist für Bettenrechte verlängerbar

03.04.2026

Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher in einer Sondersitzung am 1. April Änderungen an der Verordnung über die Obergrenze von Gästebetten genehmigt.

Unter strengen Bedingungen wird damit eine Verlängerung der Frist um 5 Jahre für die Realisierung von Gästebetten in bereits ausgewiesenen Tourismuszonen möglich gemacht. Zuvor hatten der Rat der Gemeinden und der II. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtags ihre Gutachten zum Vorschlag abgegeben.

„Die Regelung über die Bettenobergrenze bleibt, wir geben den strukturschwachen und von Abwanderung betroffenen Gemeinden aber die Möglichkeit, eigenständig über die Verlängerung bestehender Bettenrechte zu entscheiden“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher, der für Gemeinden zuständig ist. Damit die Verlängerung zustande kommt, ist eine Zustimmung des Gemeinderats notwendig, andernfalls verfallen die Bettenrechte Ende September 2026, wie von der bestehenden Regelung vorgesehen.

„Wir haben in Südtirol einen Tourismus verschiedener Geschwindigkeiten. Dort, wo die Bürgerinnen und Bürger eine weitere Entwicklung für notwendig und sinnvoll erachten, kann die Gemeinde unter Auflagen einer Verlängerung zustimmen“, so der zuständige Landesrat Luis Walcher. „Der Gemeinderat entscheidet für jede Zone getrennt, bleibt die Gemeinde untätig, verfällt die Zone.“

Zudem weist Landesrat Walcher darauf hin, dass die Möglichkeit der Verlängerung ausschließlich für bereits ausgewiesene Tourismuszonen gilt. Die betroffenen Zonen wurden von Gemeinden und Land teilweise lange vor Genehmigung des Landestourismusentwicklungskonzepts ausgewiesen.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag weitere Auflagen vor: Ein Betrieb darf die Höchstgrenze von 150 Betten nicht überschreiten und bei neuen Betrieben gilt die Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme eine Nachhaltigkeitszertifizierung wie das Nachhaltigkeitslabel Südtirol vorzulegen. „Das Nachhaltigkeitslabel sieht die Verwendung lokaler Produkte vor, was der Landwirtschaft und den lokalen Kreisläufen zugutekommen wird“, unterstreicht Landesrat Walcher: „Unser Ziel ist ein Tourismus, der unsere Dörfer stärkt und den die Südtirolerinnen und Südtiroler aktiv unterstützen.“

 

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