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Home → News → Neuerung ab April - 17.04.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Verkehr

Neuerung ab April

17.04.2026
In Südtirol gab es 2024 insgesamt 1.718 Verkehrsunfälle zu verzeichnen. Bei glimpflichen Fällen mit reinem Blechschaden gilt: Straße räumen, beiseite fahren und Unfallbericht ausfüllen. Der bewährte europäische Unfallbericht (Constatazione amichevole – kurz CAI) ist nun auch digital verfügbar. Wesentliche Angaben wie Datum, Ort, Daten der Unfallparteien, Kennzeichen und Dynamik (mit Skizze) bleiben gleich. Wichtig: Unterschreiben Sie nur bei vollem Einvernehmen – ansonsten: erstellen Sie einen separaten Bericht!

Ab dem 8. April 2026 müssen alle italienischen Versicherer die „CAI digitale" in ihrer App oder auf der Website anbieten. Ziel: Schnellere und präzisere Datenübermittlung.

Vor- und Nachteile im Überblick

Zu den Vorteilen zählen die schnellere automatische Übermittlung der Daten an die Versicherungsgesellschaften, integrierte Tools für Skizzen und Fotos sowie die Möglichkeit, den Bericht direkt als PDF herunterzuladen und zu speichern.

Nachteile ergeben sich aus der Abhängigkeit von Smartphone, stabiler Internetverbindung und Identifikationsmitteln, wie SPID (digitale Identität) und CIE (elektronische Identität), die es zur Unterzeichnung des Berichts benötigt. Zudem kann die Bedienung für Ältere oder digital weniger affine Verbraucher:innen wesentlich erschwert sein.

Ablauf in der App: Wie funktioniert es?

• App der Versicherung öffnen, „CAI digitale" auswählen (Polizzen-, Fahrzeug- und Fahrer:innen-daten bereithalten).

• Unfalldaten eingeben: Datum, Ort, Uhrzeit.

• Dynamik beschreiben, Skizze hinzufügen (digitales Modell).

• Fotos der Schäden anhängen bzw. hochladen.

• Gemeinsame elektronische Signatur via SPID oder CIE.

• Abschicken; Bericht als PDF herunterladbar.

Papierversion weiterhin gültig


Die Papierversion des Unfallberichts bleibt vollständig gültig und kann parallel zur digitalen Variante genutzt werden. Die Unterschrift sollte nach wie vor nur erfolgen, wenn man mit allen Angaben einverstanden ist – andernfalls sollte ein separater Bericht ausgefüllt werden. Während der digitale Bericht automatisch an die eigene Versicherung übermittelt wird, ist die papierbasierte Version innerhalb von 3 Tagen der eigenen Versicherung auszuhändigen.

Vorbereitet sein

Wer den digitalen Unfallbericht nutzen möchte, sollte die App seiner Versicherung bereits jetzt herunterladen. Wer die Papierform bevorzugt, sollte sicherstellen, dass immer ein Unfallbericht sowie ein Stift im Fahrzeug griffbereit sind.

Wie geht es nach der Meldung an die eigene Versicherung weiter?


Direkte Schadensauszahlung (indennizzo diretto)

Die allermeisten Schadensfälle werden nach der sogenannten direkten Schadensauszahlung abgewickelt – etwa bei Unfällen zwischen zwei Fahrzeugen mit italienischen Kennzeichen. Hier erhalten Geschädigte den Schadenersatz direkt von der eigenen Versicherung, innerhalb der gesetzlichen Fristen: 30 bzw. 60 Tage bei Sachschäden (je nachdem ob der Unfallbericht von beiden Parteien unterzeichnet wurde) und 90 Tage bei Personenschäden.

Schadenersatzforderung an die Versicherung der Gegenpartei

Bei Unfällen mit mehreren beteiligten Fahrzeugen muss der Schaden zwar der eigenen Versicherung gemeldet werden, doch die Schadenersatzforderung ist an die Versicherung der Gegenseite zu richten (siehe Musterbrief: https://www.buergernetz.bz.it/verbraucherberatung/Detail_i.aspx?CASE_ID=320). Solche Fälle werden in der Regel innerhalb von 90 Tagen abgewickelt.

Unfälle in Italien mit ausländischem Kennzeichen


Unfälle in Italien mit ausländischen Kennzeichen sind hingegen dem UCI mittels des entsprechenden Vordrucks zu melden (https://ucimi.it/sinistri/). Dieses leitet den Schadenfall grenzüberschreitend an die zuständige Stelle weiter.

Unfälle im Ausland

Unfälle die durch ein Fahrzeug mit Zulassung in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums die in Ländern der „grünen Karte" verursacht werden, sind der Consap zu melden (https://www.consap.it/centro-di-informazione/).

Unfälle mit Fahrerflucht, nicht versicherten Fahrzeugen oder gestohlenen Fahrzeugen

Bei Unfällen mit Fahrerflucht, unversicherten oder gestohlenen Fahrzeugen können sich Betroffene an den Garantiefonds für Verkehrsopfer - „Fondo Vittime della Strada" wenden, der bei der Consap angesiedelt ist (https://www.consap.it/fondo-di-garanzia-per-le-vittime-della-strada/).

(Verbraucherzentrale Südtirol - Foto: pixabay)


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