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Home → News → 111.000 Euro für 26 Frauen - 27.04.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Gesellschaft

111.000 Euro für 26 Frauen

27.04.2026
Mit der Einführung des Landesgesetzes zu Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern (Landesgesetz 13/21) wurde die rechtliche Basis für die Gewährung einer finanziellen Unterstützungsleistung für Gewaltopfer gelegt. Seit Jänner 2024 können betroffene Frauen über den territorial zuständigen Sozialdienst darum ansuchen.

Insgesamt 26 Frauen wurden auf diese Weise mit insgesamt über 111.000 Euro darin unterstützt, rechtlich gegen einen Gewalttäter vorzugehen. "Gewalt und Misshandlung sind niemals privat und sollen darum auch zur Anzeige gebracht werden. Mit dem Solidaritätsbeitrag wollen wir darin unterstützen, dass Gewalttaten auch als solche benannt und darüber geurteilt wird. Denn viel zu oft bleibt Gewalt und damit auch jene, denen Gewalt widerfährt, im Verborgenen", so Soziallandesrätin Rosmarie Pamer.

Der Solidaritätsbeitrag wird einkommensunabhängig ausbezahlt. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem, dass die von Gewalt betroffene Frau von einem Frauenhausdienst begleitet wird, zum Zeitpunkt der Antragstellung in Südtirol wohnt oder unterstützt von einem Frauenhausdienst außerhalb der Provinz untergebracht ist. Zudem muss sie Strafanzeige erstattet haben und/oder vor Gericht Klage eingereicht haben. Die Kriterien waren von der Landesabteilung Soziales in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bozen ausgearbeitet worden. Bestandteil der Kriterien ist auch ein Einvernehmensprotokoll mit der Rechtsanwaltskammer. In diesem ist unter anderem vorgesehen, dass Anwältinnen und Anwälte spezielle Schulungen erhalten sollen, um darin über die bestehenden Dienste und Leistungen und die kulturellen, sozialen und psychologischen Aspekte im Zusammenhang mit Gewalt informiert zu werden. Im entsprechenden Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer sind derzeit 17 Anwältinnen und Anwälte eingetragen.

(LPA; Foto © Pixabay)
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