Gesellschaft
Fragen und Antworten auf der Landeswebseite
29.06.2026
Das Land unterstützt mit dem Pflegegeld pflegebedürftige Menschen in Südtirol. Die Leistung ist einkommens- und altersunabhängig. Sämtliche Infos dazu sind auf der Landeswebseite sowie auf der Webseite Leichte Sprache zu finden.
Ausschlaggebend ist der bei der Pflegeeinstufung erhobene Pflegebedarf, der mit einer der
vier Pflegestufen festgelegt wird. Um das Pflegegeld zu beantragen, braucht es keinen Invaliditätsstatus, benötigt wird dafür das ärztliche Zeugnis, das gemeinsam mit dem Antrag auf Pflegegeld eingereicht wird. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend nach der Einstufung, ab dem Folgemonat der Antragstellung. Somit geht auch bei einer längeren Wartezeit der zustehende Betrag des Pflegegeldes nicht verloren.
Wenn die pflegebedürftige Person
verstirbt, ohne dass die Pflegeeinstufung erfolgt ist, können die Erben innerhalb von 60 Tagen ab dem Todesdatum beantragen, dass der Antrag dennoch bearbeitet wird. Wer mit dem Ergebnis der Einstufung nicht einverstanden ist, kann innerhalb von 45 Tagen Rekurs dagegen einreichen. Sollte sich der Gesundheitszustand einer pflegebedürftigen Person nach der bereits erfolgten Einstufung deutlich verschlechtern, kann ein neuer Antrag auf Pflegegeld eingereicht werden, falls mindestens sechs Monate seit dem Monat der letzten Einstufung oder Zuweisung der Pflegestufe von Amts wegen vergangen sind.
Für Menschen mit einer fortgeschrittenen Erkrankung ist keine Einstufung nötig, das Pflegegeld wird basierend auf dem entsprechenden ärztlichen Hinweis im Antrag von Amts wegen zugesprochen. Auch für Menschen mit einer Demenzdiagnose erfolgt die Zuweisung der Pflegestufe von Amts wegen aufgrund der beigelegten ärztlichen Bescheinigung. Das Pflegegeld wird in den meisten Fällen unbefristet anerkannt und kann auch in Form von Gutscheinen für die Leistungen des ambulanten Betreuungsdienstes bereitgestellt werden
"Wenn in einer Familie ein Pflegefall eintritt, braucht es schnell klare und verlässliche Antworten. Information und allgemeine Beratung bieten in diesen Fällen die
Anlaufstellen für Pflege und Betreuung in den Sozialsprengeln. Für Informationen zum Antrag auf Pflegegeld ist außerdem das
Pflegetelefon ein wichtiger Dienst, bei dem die Mitarbeiter des Amtes für Pflegeeinstufung mit Rat und Tat zur Seite stehen", erinnert Soziallandesrätin Rosmarie Pamer.
Das Pflegetelefon ist unter der Telefonnummer 848 800 277 aktiv und von Montag bis Mittwoch, von 9.00 bis 12.00 Uhr besetzt.
(LPA; Foto: © Gnews)