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Home → News → Freienfeld: Hausarrest wegen obszöner Handlungen - 25.07.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Gesellschaft

Freienfeld: Hausarrest wegen obszöner Handlungen

25.07.2026

Die Carabinieri der Station Freienfeld haben nach Abschluss von Ermittlungen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Trient einen richterlichen Beschluss über die Verhängung von Hausarrest vollstreckt. Die Maßnahme wurde vom Ermittlungsrichter des Landesgerichts Trient auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen einen ausländischen Staatsangehörigen erlassen, der sich in Südtirol aufhält und dringend verdächtigt wird, mehrere Fälle von obszönen Handlungen an öffentlichen Orten sowie strafrechtlich relevantes Verhalten gegenüber Minderjährigen begangen zu haben.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Anzeige der Mutter eines in Freienfeld wohnhaften Mädchens bei der dortigen Carabinieri-Station. Das Kind war im vergangenen Jänner nach Schulschluss auf dem üblichen Heimweg zu Fuß unterwegs, als es von einem Mann angesprochen wurde, der einen weißen Lieferwagen ohne Firmenaufschrift lenkte. Nachdem er das Mädchen zunächst auf Italienisch und anschließend auf Deutsch angesprochen und ihm Süßigkeiten sowie Eis angeboten hatte, versuchte er, es am Arm festzuhalten. Dem Kind gelang es jedoch, sich loszureißen und zu flüchten. Es versteckte sich zunächst in einem nahegelegenen Waldstück und kehrte anschließend in einem offensichtlichen Schockzustand nach Hause zurück.

Die Anzeige veranlasste die Carabinieri der Station Freienfeld umgehend zu intensiven Ermittlungen. Bereits in den ersten Stunden nach dem Vorfall wurden die Kontrollen im Einsatzgebiet verstärkt, Zeugen befragt und sämtliche Hinweise zur Identifizierung des mutmaßlichen Täters überprüft. Im Zuge der Ermittlungen wurde zudem ein weiterer Vorfall bekannt, der sich wenige Tage zuvor in der Nähe von Stilfes ereignet hatte. Zwei minderjährige Mädchen hatten angegeben, von einem Mann angesprochen worden zu sein, der ihnen seine Genitalien gezeigt habe. Die von den Jugendlichen abgegebenen Personenbeschreibungen stimmten vollständig mit jenen überein, die das Kind und dessen Mutter geliefert hatten.

Die Ermittler konzentrierten ihre Nachforschungen daraufhin auf einen Zusteller, der regelmäßig Lieferungen im Wipptal durchführte. Die Kontrolle des Fahrzeugs sowie die Überprüfung der polizeilichen Datenbanken führten zur Identifizierung eines Mannes mit Wohnsitz in der Provinz Bozen, der bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Verhaltensweisen polizeilich in Erscheinung getreten war. Fotowiedererkennungen und weitere Ermittlungsmaßnahmen lieferten schließlich schwerwiegende Verdachtsmomente, die der Justizbehörde übermittelt wurden. Diese beantragte und erwirkte die Verhängung von Hausarrest, der von den Carabinieri der Station Freienfeld vollstreckt wurde.

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung, bis seine Schuld durch ein rechtskräftiges Urteil rechtswirksam festgestellt worden ist.

Foto © Carabinieri

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