Gesellschaft
Lockerung auf Staatsebene
01.08.2026
Ursprünglich sollte die Umstellung auf die elektronische Identitätskarte CIE bereits bis zum 3. August 2026 abgeschlossen sein. Dieser Termin wurde jedoch teilweise nach hinten verschoben.
Gültige Papier-Ausweise dürfen in bestimmten Fällen bis zum natürlichen Ablaufdatum weiterverwendet werden – etwa für inländische Zwecke oder für die Korrespondenz mit Behörden und öffentlichen Dienstleistern. Außerdem können die Gemeinden bis zur Ausstellung der CIE vorläufige Identitätsdokumente eine vorläufiges Identitätsdokment ausstellen.
Für Auslandsreisen dagegen wird die CIE benötigt.
Ab dem 30. Juli 2026 können Personen ab 70 Jahren im Einwohnermeldeamt der eigenen Gemeinde eine unbefristet gültige CIE beantragen. Grundlage ist das Rundschreiben Nr. 60 des italienischen Innenministeriums vom 24. Juli 2026.
Vorzulegen sind ein aktuelles Passfoto, die alte Identitätskarte sowie die Steuernummer (Codice Fiscale).
Nach der Terminvereinbarung prüft die Gemeinde die Identität, übermittelt die Daten zur Herstellung der Karte, und die CIE wird anschließend per Post zugestellt.
(Verbraucherzentrale Südtirol)