Gesellschaft
Schulbesuch außerhalb Südtirols: Bis 11. September Beihilfe beantragen
16.08.2026
Wer im Schuljahr 2025/26 außerhalb Südtirols eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs besucht hat, kann bis zum 11. September (12.00 Uhr) im Amt für Schulfürsorge um Studienbeihilfe ansuchen
Das Land Südtirol unterstützt Schüler, die im Schuljahr 2025/26 außerhalb der Landesgrenzen eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs der Berufsbildung besucht haben, sofern diese in Südtirol nicht angeboten werden. Der Antrag um Studienbeihilfe für das Schuljahr 2025/26 kann ab Montag (17. August) bis Freitag (11. September) um 12.00 Uhr eingereicht werden.
Unverändert bleiben die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Studienförderung: Die Vollzeitkurse müssen mindestens sechs Monate dauern. Gefördert wird auch ein mindestens viermonatiges Praktikum, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt. Wer sich um eine Landesbeihilfe bewirbt, darf für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung beziehen und auch keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen.
Anspruchsberechtigt sind Unionsbürger und Unionsbürgerinnen sowie Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung oder Personen mit Flüchtlings- oder subsidiärem Schutzstatus, sofern sich ihr Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechungen in Südtirol befindet.
Als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen gilt die EEVE 2024 (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) mit dem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FWL). Diese Erklärung kann in Patronaten oder Steuerbeistandszentren (CAAF) gemacht werden. Da die EEVE-Erklärung 2024 mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, ist es ratsam, möglichst bald einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. ISEE oder ICEF (Indicatore della Condizione Economica Familiare) werden nicht berücksichtigt.
Die Wettbewerbsausschreibung samt Förderkriterien und Antragsformular sind im Landeswebportal zum Thema Bildungsförderung und auf myCIVIS zu finden.